Einführung eines Ereignismanagementsystem Referenznummer der Bekanntmachung: A 2022/2
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines Ereignismanagementsystem
Update des ITCS-Leitsystems, Einführung eines Ereignismanagementsystems und ITCS-Schnittstellen
Der Umfang der o. g. Maßnahmen beinhaltet das Update und die Erweiterung des bereits vorhandenen ITCS-Leitsystems sowie seiner nachgelagerten Fahrgastinformationssysteme.
Dieses Leitsystem wurde im Jahr 2010 im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die Firma INIT GmbH beauftragt und nachfolgend geliefert. Es verbindet mit Hilfe mehrerer Funk- und Kommunikationssysteme alle Busse und Bahnen mit den Arbeitsplätzen der Verkehrsleitstelle und ist das zentrale System zur Betriebsführung, Dokumentation und Fahrgastinformation.
Seit der Inbetriebnahme im Jahr 2012 wurde es kontinuierlich um zahlreiche Zusatzanwendungen zur Optimierung des Betriebsablaufes und einer vielfältigeren Fahrgastinformation erweitert. Zudem wurden standardisierte Datenschnittstellen implementiert, um die Abfahrtszeiten auch an externe Systeme, wie beispielsweise die landesweite Fahrplanauskunft des Landes Sachsen-Anhalt, zu übergeben.
Entsprechend der Vorhabenbeschreibung soll das System um weitere Datenschnittstellen sowie um ein Ereignismanagement erweitert werden. Beide Teilprojekte sind eng mit den Funktionen des Kernsystems verzahnt, welches u.a. die Fahrzeuge überwacht, die Abfahrtsinformationen berechnet, die Anzeiger an den Haltestellen steuert sowie wesentliche Informationen zur Dokumentation des Betriebsablaufes einschließlich statistischer Auswertungen liefert. Ein Update des ITCS-Kernsystems auf den aktuellen Stand ist Bestandteil des Vorhabens.
Mit der Einführung eines zentralen Ereignismanagements zur Fahrgastinformation beabsichtigt die HAVAG eine zentrale Anwendung zu implementieren, welche es in einer intuitiven Benutzeroberfläche ermöglicht, kanalspezifisch optimierte Meldungen zur Fahrgastinformation für die vorhandenen Ausgabekanäle zu erzeugen, ohne dafür auf verschiedene Eingabemasken zugreifen zu müssen.
Ergänzend soll die Anwendung benötigte Daten aus anderen Systemen übernehmen können, redundante Eingaben möglichst vermeiden und den Nutzenden (Verkehrsmeister*innen und Mitarbeitende am Fahrgastinformationsplatz in der Leitstelle) mit begleitenden Handlungsempfehlungen und automatisch erzeugten Textvorschlägen bei der Aufbereitung der Informationen unterstützen.
Dadurch sollen die Information der Fahrgäste umfassend, effizient und zeitsparend möglich werden und Prozesse im Unternehmen vereinfacht werden.
Die INIT GmbH ist als Hersteller und Systemlieferant der Eigentümer des Programmcodes und hat alleinig Zugriff auf den Quellcode des Kernsystems. Dieser steht keiner anderen Firma zur Verfügung. Aus diesem Grund kann eine Realisierung ausschließlich durch die INIT GmbH angeboten und umgesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die INIT GmbH ist als Hersteller und Systemlieferant der Eigentümer des Programmcodes und hat alleinig Zugriff auf den Quellcode des Kernsystems. Dieser steht keiner anderen Firma zur Verfügung. Aus diesem Grund kann eine Realisierung ausschließlich durch die INIT GmbH angeboten und umgesetzt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Einführung eines Ereignismanagementsystem
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.