HWSB Jerichow km 40,34 - 41,20 - Erdbau-, Wegebau-, Beton- , Landschaftsbau- und Stahlbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0022/GN
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Jerichow km 40,34 - 41,20 - Erdbau-, Wegebau-, Beton- , Landschaftsbau- und Stahlbauarbeiten
Das Planungsgebiet befindet sich im Land Sachsen-Anhalt, Landkreis Jerichower Land, Einheitsgemeinde Satdt Jerichow. Im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt wird die bestehende Deichanlage gemäß der aktuellen Vorschriften und Richtlinien saniert. Ziel ist der DIN-gerechte Aufbau des Deiches zur Gewährleistung der Standsicherheit und der Deichverteidigung im Hochwasserfall. Die Baumaßnahme erstreckt sich auf einer Länge von ca.1,0 km. Im Zuge der Maßnahme erfolgt zudem:
- der (Ersatz)-Neubau von drei Deichscharten
- der Bau einer Hochwasserschutzwand auf (ca. 30 m)
- Aufbetonieren eines Kopfbalkens auf im Deich befindliche HDI-Wand (ca. 100 m)
- Dauerhafte und bauzeitliche Sicherung dersich am Deich befindlichen Klostermauer des Kloster Jerichow
Diese Vergabe betrifft die bauliche Umsetzung der Deichsanierung inklusive vorbereitender und nachbereitender Maßnahmen.
Einheitsgemeinde Stadt Jerichow
- 35.000 m2 Kampfmittelsondierung und Kapmpfmittelräumung
- Erdbau-, Wegebau-, Beton- , Landschaftsbau- und Stahlbauarbeiten, weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung (LB)
- Abbruch- und Rückbauarbeiten, Entsorgungsarbeiten von Bestandsdeich und 2 Deichscharten
- ca. 36.000 m3 Boden lösen,
- ca. 41.000 m3 Deichbaumaterial einbauen,
- ca. 6.200 m2 Wegebauarbeiten Asphaltbauweise,
- 3 St Neubau Deichscharten
- 5 St Deichauf-/abfahrt
- bauzeitliche (34 St) und dauerhafte (25 St) Sicherung der Klostermauer Kloster Jerichow
- Landschaftsbauarbeiten - vorbereitende Schutzmaßnahmen, Roden/Abräumen, Naturschutzmaßnahmen
- Deichausstattung
ELER HWS - AZ des LVwA: 6201 21 0000 05
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
s. Vergabeunterlagen
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
- siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
- Nachweise § 7 und § 20 SprengG
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
Der erfolgreiche Bieter muss den Vertragsbedingungen § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und §13 Abs. 2 und 4 LVG LSA zustimmen.
Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen die §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Vergabestelle Nord
Otto-von-Guericke-Straße 5
39104 Magdeburg
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung NICHT zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzend zur vorliegenden Bekanntmachung wird auf alle weiteren Ausführungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind verwiesen.
Hinweis: Ein Versand der Unterlagen per E-Mail oder Post ist nicht vorgesehen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bewerberfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung per E-Mail beim Auftraggeber (Angabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten) automatisch unterrichtet. Die Bewerber, die sich auf die vorliegende Bekanntmachung bewerben, werden gebeten, sich freiwillig beim Auftraggeber zu registrieren (d.h. Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten per E-Mail anzugeben), um Ihnen im Fall etwaiger Fragen von Mitbewerbern die notwendigen Antworten zur Verfügung stellen zu können. Bei der Abgabe von Eigenerklärungen sind die Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre eindeutig einer Jahreszahl zuzuordnen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.