Abschluss eines Konzessionsvertrages zur Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet 06386 Osternienburger Land, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt Referenznummer der Bekanntmachung: 1b/202220/TKOL
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osternienburger Land OT Osternienburg
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06386
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.osternienburgerland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Konzessionsvertrages zur Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet 06386 Osternienburger Land, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Konzessionsvertrages zur Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet 06386 Osternienburger Land, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt. Der bestehende Konzessionsvertrag endet am 31.12.2022. Der zu schließende Vertrag sieht eine Grundlaufzeit von 20 Jahren ab dem 01.01.2023 vor.
Osternienburger Land in den diversen Ortsteilen (siehe Punkt II.2.4)
Die Gemeinde Osternienburger Land liegt in Sachsen-Anhalt, im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Das Versorgungsgebiet der Gemeinde umfasst ca. 119 km² und hat 7.775 Einwohner (Stand: 31.12.2020 gem. § 158 KVG LSA), exklusive der Ortsteile Diebzig und Reppichau, die nicht zum Versorgungsgebiet gehören.
Die Trinkwasserversorgung im Osternienburger Land erfolgt über Fernwasser in den Ortsteilen Osternienburg, Pißdorf, Sibbesdorf, Micheln, Klietzen, Trebbichau, Chörau, Elsnigk, Würflau, Wulfen, Drosa, Dornbock, Bobbe, Großpaschleben, Frenz, Kleinpaschleben, Mölz, Trinum, Zabitz, Maxdorf, Thurau, Libbesdorf und Rosefeld.
Die Gesamtleistungslänge der Versorgungsleitungen beträgt ca. 134 km und ca. 3.288 Hausanschlüsse. Die jährliche Absatzmenge beträgt etwa 326.000 cbm.
Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Konzessionsnehmer gegenüber der Gemeinde, dieser und jedermann innerhalb des Gemeindegebietes Wasser zu liefern. Die Gemeinde wird innerhalb des Gemeindegebietes keine öffentliche Versorgung mit Wasser durchführen und zu diesem Zweck kein Unternehmen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung betreiben, durch andere betreiben lassen oder den Betrieb eines solchen Unternehmens anderen gewähren.
Die Gemeinde bedient sich zur Erfüllung der öffentlichen Wasserversorgungspflicht gemäß § 70 Abs. 2 WG LSA dem künftigen Konzessionsnehmer.
Der bestehende Konzessionsvertrag für die örtliche Trinkwasserversorgung (Wasserkonzessionsvertrag) endet am 31.12.2022. Die Leistung soll mit Beginn zum 01.01.2023 neu vergeben werden. Der zu schließende Vertrag sieht eine Grundlaufzeit von 20 Jahren ab dem 01.01.2023 vor.
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, das Netz für die Dauer des Vertrags vom jetzigen Betreiber zu erwerben. Er verpflichtet sich weiterhin, bei Vertragsende dem Konzessionsgeber diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Struktur der Trinkwasserversorgungsanlagen im erforderlichen Umfang und Format zur Verfügung zu stellen, die für eine Neuvergabe des Konzessionsvertrags erforderlich sind. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, das Netz bei Beendigung des Vertrags zum Sachzeitwert an den Konzessionsgeber bzw. nach Wahl des Konzessionsgebers auf den neuen Konzessionsnehmer zu übereignen.
- Kriterium: Versorgungssicherheit und Trinkwasserqualität
- Kriterium: Wirtschaftlichkeit und Effizienz
- Kriterium: Kommunale Belange
- Kriterium: Verbraucherfreundlichkeit
- Kriterium: Umwelt/Nachhaltigkeit
- Kriterium: Die Zuschlagskriterien sind in Anlage 3 der Verfahrensunterlagen näher erläutert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Form von Eigenerklärungen u. a. gemäß der Anlage 2 („Eigenerklärung zur Eignung“) werden gefordert:
- Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 GWB sowie nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG / je Mitglied bei gebildeter Bewerbergemeinschaft
- Unternehmensdarstellung (z.B. Gesellschaftsstruktur (Organigramm), Inhaber*innen, Gesellschafter*innen und Geschäftsführer*innen, Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder/Tätigkeiten; falls zutreffend: Darstellung der Konzernstrukturen und gegebenenfalls bestehenden unmittelbaren Beteiligungen)
In Form von Fremdnachweisen wird ein Handels- oder Registerauszug gleichwertiger Art, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist, gefordert.
Die Anlage 2 („Eigenerklärung zur Eignung“) ist mit dem Teilnahmeantrag (Anlage 1) bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Umsätze im Bereich öffentliche Trinkwasserversorgung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
In Form von Fremdnachweisen werden gefordert:
- Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens, nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist
- auf gesondertes Verlangen zusätzliche Bonitätsauskunft
- Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen
Bezieht sich der/die Bewerber*in bei der Darlegung der Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (auch eines Konzernunternehmens), so muss der/die Bewerber*in eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen verpflichtet, dem/der Bewerber*in seine sachlichen und/oder personellen Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Beruft sich der/die Bewerber*in im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit auf ein anderes Unternehmen (auch ein Konzernunternehmen), so muss er/sie eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach der/die Bewerber*in und das andere Unternehmen sich verpflichten, gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung zu haften.
Mindestanforderung für die Betriebshaftpflichtversicherung: Es muss eine Deckung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden je Schadensfall bestehen. Alternativ kann der Bewerber eine Eigenerklärung mit dem Inhalt abgeben, wonach eine Versicherung mit diesem Inhalt im Falle der Konzessionsvergabe abgeschlossen wird. Für diesen Fall wird der Konzessionsgeber vor Zuschlagserteilung die verbindliche Zusage eines Versicherers einfordern, die dem Bieter den entsprechenden Versicherungsschutz gewähren.
1. Referenzen (Zeitraum: die letzten drei Jahre seit Datum der Bekanntmachung dieses Verfahrens) über die wesentlichen abgeschlossenen und laufenden Projekte im Bereich öffentliche Trinkwasserversorgung, mit Angabe entsprechend der Anlage 2a („Referenzliste“).
2. Darstellung der technischen und personellen Kapazitäten des Unternehmens zur Durchführung der Verlegung und des Betriebs von Leitungen für die öffentliche Trinkwasserversorgung von Letztverbraucher*innen im Gemeindegebiet, z. B. Angaben zu technischen Fachkräften, Beschreibung der technischen Ausrüstung, Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl des Unternehmens und der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (siehe Anlage 2b („Angaben zu Beschäftigten“)).
Bezieht sich der/die Bewerber*in bei der Darlegung der Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (auch eines Konzernunternehmens), so muss der/die Bewerber*in eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen verpflichtet, dem/der Bewerber*in seine sachlichen und/oder personellen Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.
3. Nachweis zum Bestehen von aktuell gültigen Zertifizierungen in den Bereichen:
a) Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 9001),
b) Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 14001) und
c) Energiemanagementsystem (DIN EN ISO 50001).
Die Vorlage vergleichbarer Zertifizierungen ist zulässig. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bewerber.
> Mindestanforderung Referenzen:
Bewerber müssen mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt vorweisen können. Als vergleichbar gelten Referenzen über eine Trinkwasserversorgung in einer Gemeinde mit mindestens 7.000 Einwohnern und mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 10 Jahren. Es ist möglich eine aktuell noch laufende Referenz anzugeben, aus deren Angaben hervorgehen muss, dass mindestens ein Jahr der Trinkwasserversorgung bereits absolviert wurde.
> Mindestanforderung 1 zu technischen Fachkräften:
Bewerber müssen über mindestens drei für den Wassernetzbetrieb und die Wassergewinnung und -aufbereitung fachlich qualifizierte technische Mitarbeiter im Unternehmen verfügen.
> Mindestanforderung 2 zu technischen Fachkräften:
Der Bieter muss über mindestens einen geprüften Wassermeister und einen geprüften Netzmeister (einspartig im Handlungsfeld Wasser oder mehrspartig für Strom, Gas, Wasser) verfügen bzw. über Mitarbeiter mit jeweils einer vergleichbaren Qualifikation. Die Vergleichbarkeit ist seitens des Bewerbers in geeigneter Weise nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe von Konzessionen im Bereich Wasser unterfällt gemäß der ausdrücklichen Bestimmung in § 149 Nr. 9 lit. a GWB nicht dem allgemeinen Vergaberecht. Die vorliegende Bekanntmachung dient dazu, die Grundsätze des Unionsprimärrechts einzuhalten (Wettbewerb, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz). Das hier durchgeführte Verfahren orientiert sich an einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, wobei alle interessierten Bewerber aufgefordert sind ihr Interesse am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages mit der Gemeinde Osternienburger Land schriftlich bis zum 29.03.2022 um 12:00 Uhr zu bekunden. Die Interessenbekundung ist in einem verschlossenen Umschlag an die Kontaktstelle zu richten und deutlich mit „INTERESSENSBEKUNDUNG WASSERKONZESSION GEMEINDE OSTERNIENBURGER LAND - BITTE NICHT ÖFFNEN!“ zu kennzeichnen. Nach Ablauf der Interessensbekundungsfrist eingehende Interessensbekundungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Es ist beabsichtigt, das Verfahren in der zweiten Stufe mit maximal drei Bietern zu führen.
Bei einer größeren Anzahl geeigneter Bewerber erfolgt eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber anhand einer Bewertung der Teilnahmeanträge nach pflichtgemäßem Ermessen auf Basis der Festlegungen in den entsprechenden Ausschreibungsunterlagen.
Diese Aufforderung zur Interessenbekundung leitet kein formelles Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO keine Anwendung. Die Verwendung der Konzessionsbekanntmachung gemäß KonzVgV bedeutet weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Bezugnahme auf diesen Vergaberechtsrahmen.
Bei Widersprüchen zwischen Papierform und digitaler Form der eingereichten Unterlagen ist die Papierform im Original maßgeblich.
Weitere Auskünfte können bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefragt werden.
Bewerbergemeinschaften und Einbeziehung von Unterauftragnehmer/-innen:
Bei der Bewerbung von Bewerbergemeinschaften haben diese gemeinsam mit ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung der zur Vertretung bevollmächtigten Person sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass die zur Vertretung bevollmächtigte Person die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner*innen haften. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Die Einbindung von Unterauftragnehmern*innen ist zulässig. Sofern bereits Unterauftragnehmer*innen bekannt sind, sollen jeweils deren Name und Anschrift im Teilnahmeantrag mitgeteilt werden.
Soweit der/die Bewerber*in beabsichtigt, den Betrieb der Trinkwasserversorgungsanlagen in einem nicht unerheblichen Umfang unter Einbeziehung anderer Unternehmen (auch Konzernunternehmen) sicherzustellen, sind die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III. auch für die anderen Unternehmen zu erbringen.
Vorbehalt der Nachforderung von Fremdnachweisen:
Die Gemeinde Osternienburger Land behält sich vor, Fremdnachweise für die geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Trinkwasserversorgungsanlagen im Gemeindegebiet der Gemeinde Osternienburger Land können dem/der Bewerber*in nach Abstimmung mit der derzeitigen Konzessionärin zusammengestellt und übermittelt werden. Die Anfrage ist schriftlich oder in Textform an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu senden. Die Kontaktstelle vermittelt den Kontakt zur aktuellen Konzessionsgeberin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
Der Rechtsweg zu den Vergabekammern ist nicht eröffnet. Unternehmen, die der Ansicht sind, dass sie im Rahmen der Durchführung des Vergabeverfahrens in ihren Rechten verletzt sind, müssen die ordentlichen Gerichte anrufen. Sachlich und örtlich zuständig ist das Landgericht Dessau-Roßlau.