NB Siel Mühlgraben Ostrau, Deich Göbitz - Bauausführung Referenznummer der Bekanntmachung: 21/S/0452/ME
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
NB Siel Mühlgraben Ostrau, Deich Göbitz - Bauausführung
Neubau eines Absperrbauwerkes, Deichbau, Betonarbeiten, Stahlwasserbau
Gemeinde Elsteraue
Instandsetzung Deichabschnitt:
- Baustelleneinrichtung, Beweissicherung, Kampfmittelsondierung, Archäologische Erkundungen, Verkehrssicherung, Absteckung
- Baustraße Lagerflächen
- Erdarbeiten
- Setzen Spundwandbohlen
- Beweissicherung
- Bodenabtrag, -lagerung
- Herstellung Winkelstützwand
- Verlängerung Siel
- Deichbau
- Bau Deichverteidigungsweg und Wendehammer
- Bodenauftrag, Ansaat, Rückbau Lagerflächen, Rekultivierung der Flächen
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Verschlussbauwerk:
- Baustelleneinrichtung, Suchschachtungen
- Bodenabtrag, Herstellung Arbeitsebene
- Spundwandarbeiten, Aussteifung Baugrube
- Herstellung Gründungssohle (Düsenstrahl-Verfahren)
- Lenzen der Baugrube
- Stahlbetonarbeiten
- Einbau Schütz, Zweitbetonarbeiten, Einbau technische Ausrüstung
- Erdarbeiten
- Probebetrieb
ELER-HWS (#20)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
+ Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (IHK),
+ Nachweis der Eintragung ins Handelsregister, bzw. Nachweis, dass keine
Eintragungsverpflichtung besteht.
+ aktuelle Bescheinigung in Steuersachen,
+ Nachweis der Zahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung,
+ Unbedenklichkeitsbescheinigung der Versicherung der Berufsgenossenschaft.
+ Es dürfen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Ausschlussgründe
zu den §§ 123, 124 GWB bestehen.
+ Der Auftragnehmer muss sich zur Beachtung der § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und
§13 Abs. 2 und 4 LVG LSA verpflichten.
+ Der erfolgreiche Bieter muss den Vertragsbedingungen § 10 Abs. 1 und 3, § 12
und §13 Abs. 2 und 4 LVG LSA zustimmen.
+ Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen
die §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Angebotsöffnung sind Bieter und deren Bevollmächtigte NICHT zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend
Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1
Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.