Lieferung von Heizgas für alle Objekte in Verwaltung des Burgenlandkreises; 2 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: K-60 / 05 / 2022 (L)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Heizgas für alle Objekte in Verwaltung des Burgenlandkreises; 2 Lose
Lieferung von Heizgas für alle Objekte in Verwaltung des Burgenlandkreises:
Los 1 - Lieferung von Heizgas (nichtleistungsgemessene Lieferstellen),
Los 2 - Lieferung von Heizgas (leistungsgemessene Lieferstellen).
Der Auftraggeber beabsichtigt beide Lose nur zusammen zu vergeben.
Heizgas - nichtleistungsgemessene Lieferstellen
Burgenlandkreis
Jahresverbrauch ca. 9.840.588 kWh - ca. 27 Verbrauchsstellen
Heizgas - leistungsgemessene Lieferstellen
Burgenlandkreis
Jahresverbrauch ca. 910.000 kWh - ca. 1 Verbrauchsstelle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.
Insbesonders ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).