HWSB Jerichow km 40,34 - 41,20 (SiGeKo) Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0026/GN

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 017-041173)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

HWSB Jerichow km 40,34 - 41,20 (SiGeKo)

Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0026/GN
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) im Rahmen der Deichsanierungmaßnahme HWSB Jerichow km 40,34 - 41,20.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/01/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 017-041173

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Anstatt:

+ Es dürfen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Ausschlussgründe zu den §§ 123, 124 GWB

bestehen.

+ Der Auftragnehmer muss sich zur Beachtung der § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA

verpflichten

.

Vermeidung von Interessenkonflikten:

Zur Vermeidung eines Interessenkonfliktes nach § 6 VgV i.V.m. § 7 VgV ist zu beachten, dass der dort genannte Personenkreis nicht am Vergabeverfahren teilnehmen kann und ggf. ein entsprechendes Angebot ausgeschlossen wird.

muss es heißen:

+ Es dürfen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Ausschlussgründe zu den §§ 123, 124 GWB

bestehen.

.

Vermeidung von Interessenkonflikten:

Zur Vermeidung eines Interessenkonfliktes nach § 6 VgV i.V.m. § 7 VgV ist zu beachten, dass der dort genannte Personenkreis nicht am Vergabeverfahren teilnehmen kann und ggf. ein entsprechendes Angebot ausgeschlossen wird.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: