Planung Verkehrsanlagen_Industriegebiet Rothenschirmbach Referenznummer der Bekanntmachung: VE01_Verkehrsanlagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Lutherstadt Eisleben
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eisleben.eu/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saleg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Verkehrsanlagen_Industriegebiet Rothenschirmbach
Die Lutherstadt Eisleben beabsichtigt die Erschließung des Industriegebietes südlich des Ortsteils Rothenschirmbach. Eigentümerin der Fläche ist die Lutherstadt Eisleben. Diese ist damit Auftraggeberin für die geplante Baumaßnahme. Die Fläche für das Industriegebiet liegt bei ca. 15,6 ha und bietet durch die direkte Anbindung an die A 38, die als Südharztangente die Wirtschaftszentren Halle/Leipzig und Göttingen/Hannover verbindet, Potenziale für die Ansiedlung von Gewerbe und Industrien. Das Gebiet wurde bereits im Flächennutzungsplan 2025 der Lutherstadt Eisleben als gewerbliche Baufläche ausgewiesen und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „Industriegebiet an der A 38 / B 180“ erfolgte. Die Flächen sollen vorrangig für die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe genutzt werden und für Unternehmen mit größerem Flächenbedarf.
06295 Rothenschirmbach
Planung Verkehrsanlagen 1 bis 9 nach § 47 HOAI.
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5) HOAI sein.
Auf Grundlage von Anlage 13 HOAI ist die Verkehrsanlage der Honorarzone III zuzuordnen.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 43 HOAI
- Stufe 2: Leistungsphasen 4 bis 9 nach § 43 HOAI
Besondere Leistungen:
- Erstellung einer Haushaltsunterlage Bau gem. Förderrichtlinien des Förderprogrammes (HU-Bau)
- Erstellung und Ausweisung der Kosten für eine fördermittelrelevante Zuordnung
- Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungsnachweises, sowie Mittelabrufe
- Mitarbeit bei der Erstellung von Sachberichten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV
Qualifikationsnachweis (Architekt, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von§ 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht.
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssummein Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, 2-fach maximiert.
Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Referenzangabe Neubau Verkehrsanlagenplanung:
Angabe einer Referenz des Bewerbers für den Neubau einer Verkehrsanlage für ein Gewerbe-/Industriegebiet mit durchschnittlichen Anforderungen (HZ III). Hierfür können maximal 29 Punkte erreicht werden.
Angabe einer Referenz des Bewerbers für den Neubau einer Verkehrsanlage für ein Gewerbe-/Industriegebiet mit durchschnittlichen Anforderungen (HZ III). Hierfür können maximal 29 Punkte erreicht werden.
Referenzangabe Fördermaßnahme: Angabe einer Referenz des Bewerbers für die Planung einer Verkehrsanlage mit Fördermittelhintergrund. Hierfür können maximal 25 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:
Nennung des vorgesehenen Personals für die Leistungserbringung sowie Angabe zu dessen Qualifikation. Hierfür können maximal 10 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens einschließlich Führungskräften in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Hierfür können maximal 10 Punkte erreicht werden.
Insgesamt können 103 Punkte erreicht werden.
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/ bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55 /EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen ergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach §126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung, Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal oder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3. SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Gemäß §17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.