Los 11 - Freigestellte Schülerbeförderung im Landkreis Wittenberg Referenznummer der Bekanntmachung: O 11/22 L
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wittenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 11 - Freigestellte Schülerbeförderung im Landkreis Wittenberg
Freigestellte Schülerbeförderung aus dem Bereich: Stadt Oranienbaum-Wörlitz, Stadt Gräfenhainichen, Teile der Stadt Kemberg und Teile der Stadt Bad Schmiedeberg (Los 11)
Landkreis Wittenberg
Beförderung von Schülern mit körperlicher oder geistiger Behinderung aus dem Bereich: Stadt Oranienbaum-Wörlitz, Stadt Gräfenhainichen, Teile der Stadt Kemberg und Teile der Stadt Bad Schmiedeberg zur Förderschule mit Ausgleichsklassen "Adolf Reichwein" Bad Schmiedeberg.
Die Beförderung erfolgt in der Regel an den Schultagen und in Einzelfällen darüber hinaus. Die Schüler werden von der Wohnung zur Schule und zurück befördert.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe.de/unterlagen abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf gesondertes Verlangen sind von den Bietern der engeren Wahl die Gewerbeanmeldung oder der Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen.
Im Fall einer Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis können diese Nachweise entfallen. Es ist lediglich die Eintragungsbescheinigung vorzulegen.
Im Angebotsschreiben sind Angaben über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Mit dem Angebot sind Angaben über vergleichbare ausgeführte Leistungen (mindestens 1 Referenz über die Beförderung von Behinderten, Schülern oder ähnlichem) aus den letzten 8 Jahren entsprechend der Selbstauskunft (in den Vergabeunterlagen enthalten) einzureichen.
Im Fall einer Eintragung in ein PQ-Verzeichnis können die Referenzangaben entfallen, sofern diese mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bieter hat seinem Angebot noch folgende Erklärungen beizufügen:
- Eigenerklärung gem. §§ 123 und 124 GWB
- Erklärungen zum Landesvergabegesetz LSA
(in den Vergabeunterlagen enthalten)
2. Auf Verlangen sind von den Bietern der engeren Wahl vorzulegen:
- Bescheinigung des Finanzamtes über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
- gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße
Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Sofern in der jeweiligen Bescheinigung eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, muss diese mind. bis zum Tag der Angebotsöffnung gelten. Andernfalls darf die Bescheinigung am Tag der Angebotsöffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber nicht älter als zwölf Monate sein.
3. Bietergemeinschaften haben eine Erklärung zur Bietergemeinschaft sowie die unter III.1 und VI.3 Nr. 1 und 2 aufgeführten Nachweise und Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
4. Werden zulässigerweise Nachunternehmen eingesetzt, müssen von diesen folgende Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorgelegt werden:
- die unter III.1 und VI.3 Nr. 1 und 2 genannten Nachweise und Erklärungen
5. Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform eVergabe.de zu stellen. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) bis spätestens 17.02.2022 angefordert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und
4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).