Mobiles Laser-Mausherz-Ultraschallkombigerät Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_06_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medizin.uni-halle.de/index.php?id=788
Abschnitt II: Gegenstand
Mobiles Laser-Mausherz-Ultraschallkombigerät
Die Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beabsichtigt ein mobiles Laser-Mausherz-Ultraschallkombigerät zu beschaffen.
Universitätsklinikum Halle (Saale)
Department für Innere Medizin, Klinik für Innere Medizin III, Forschung
Forschungslabor, FG06, E01
Ernst-Grube-Straße 40
06112 Halle (Saale)
Mit dem Echographie-Photoakustik-Kombinat sollen im präklinischen Forschungsbereich an Mäusen hochqualitative und -sensitive Analysen durchgeführt werden. Mittels Ultraschallsignalen werden anatomische und funktionale Daten erhoben, bis hin zur Strukturvolumetrie und Herzfunktionsparametern. Mit dem kombinierten Lasermodul sollen weitere funktionale Daten wie Vaskularisierung, Blutfluss und Oxygenierung in den Ultraschalldatensatz integriert werden. Die noninvasiven, mehrfach anwendbaren Analysen erlauben Versuchstiere in longitudinalen Analysen einzuschließen und die Tierzahl im Sinne des 3R-Konzeptes zu reduzieren.
Optionale Bestandteile können gemäß Leistungsverzeichnis und Preisblatt angeboten werden. Diese werden allerdings nicht bewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobiles Laser-Mausherz-Ultraschallkombigerät
Ort: Toronto
NUTS-Code: CA Canada
Land: Kanada
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen
in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften imVergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.