Vertrag zur Erbringung von Reinigungsdienstleistungen in Liegenschaften der Bundeswehr an den Standorten Weißenfels und Naumburg Referenznummer der Bekanntmachung: 6002178906-BwDLZ Weißenfels
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag zur Erbringung von Reinigungsdienstleistungen in Liegenschaften der Bundeswehr an den Standorten Weißenfels und Naumburg
Erbringung von Reinigungsdienstleistungen nach maßgabe der Leistungsbeschreibungen in Liegenschaften der Bundeswehr an den Standorten Weißenfels und Naumburg
1 - Unterhaltsreinigung am Standort Weißenfels
06667 Weißenfels
Los 1 jährliche Reinigungsfläche 3.429.503,04 qm am Standort Weißenfels (Liegenschaft Sachsen-Anhalt-Kaserne und Dienstgebäude BwDLZ)
Die Ausführung der Reinigungsleistungen hat gem. Leistungsbeschreibung zum Los 1 zu erfolgen.
Die Reinigungsarbeiten sind unter Anwendung des "4-Farb-Systems" durchzuführen. Es ist die Gestellung einer Vorarbeitertätigkeiten gefordert.
2 - Unterhaltsreinigung Standort Naumburg
06618 Naumburg
Los 2 jährliche Reinigungsfläche 1.607.028,96 qm
Die Ausführung der Reinigungsleistungen hat gem. Leistungsbeschreibung zu Los 2 zu erfolgen. Die Reinigungsarbeiten sind unter Anwendung des "4-Farb-Systems" durchzuführen. Es wird eine Vorarbeitertätigkeiten gefordert.
3 - Fensterreinigung an den Standorten Weißenfels und Naumburg
06667 Weißenfels und 06618 Naumburg
Los 3 jährliche Reinigungsfläche 9.563,94 qm (lichte Fläche)
Die Ausführung der Reinigungsleistungen hat gem. Leistungsbeschreibung zu erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ende der Angebotsfrist am 02.03.2022) Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, in Steuersachen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft
(nicht älter als 3 Monate zum Ende der Angebotsfrist am 02.03.2022) - Nachweis eines gültigen Versicherungsnachweises zur Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. (Mindest-Abdeckungssummen siehe § 9 des Vertrages)
- Nachweis des geforderten Mindestumsatzes pro Jahr innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Geforderte Mindest-Abdeckungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung
Personenschäden: 3 Mio €, Sach-/Umweltschäden: 1,5 Mio €, Allmählichkeitsschäden: 1,0 Mio €
Schlüsselverlust: 0,250 Mio €, Bearbeitungsschäden 1,5 Mio €
- Geforderte Mindestumsätze
Los 1 Standort Weißenfels - geforderter Mindestumsatz 743.360€
Los 2 Standort Naumburg - geforderter Mindestumsatz 403.210€
Los 3 Fensterreinigung - geforderter Mindestumsatz 96.250€
Wird ein Angebot für mehrerer Lose angegeben, so kumuliert sich der geforderte Mindestumsatz. Beispiel: Wird das Angebot für Los 1 und 2 eingereicht ist insgesamt ein geforderter Mindestumsatz in Höhe von (743.360€ + 403.210€) = 1.145.570€ nachzuweisen.
- Firmenprofil gem. Anlage 1 zu B-V 040 Nr. 5
- Nachweis der Zertifizierung nach Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar) gleichzeitig verbunden mit einer Eigenerklärung, diese Zertifizierung auch für den gesamten Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten;
- Nachweis Zertifizierung nach Umweltmanagement DIN EN ISO 14001 (oder vergleichbar) gleichzeitig verbunden mit einer Eigenerklärung, diese Zertifizierung auch für den gesamten Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten;
- 3 positive Referenzen über die fachgerechte Leistungserbringung ausgeführter und vergleichbarer Dienstleistungsaufträge in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2016-2020), mit Namen und Telefonnummer des Referenzgebers, Angabe des Werts und des Erbringungszeitpunkts. Die Vergleichbarkeit liegt vor, wenn die jährliche Reinigungsfläche des Referenzobjektes mind. 70% der jährlichen Reinigungsfläche des jeweiligen Ausschreibungsobjektes umfasst.
Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte
Referenzfläche für Los 1 mindestens: 2.400.652 m² jährliche Reinigungsfläche
Referenzfläche für Los 2 mindestens: 1.124.920 m² jährliche Reinigungsfläche
Referenzfläche für Los 3 mindestens: 6.695 m² jährliche Reinigungsfläche (lichte Fläche)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit