EFRE-Förderprojekt aus dem Programm Sachsen-Anhalt Kulturerbe - Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg- Schlossberg 1, 06484 Welterbestadt Quedlinburg (Lose 17, 18 und 19) Referenznummer der Bekanntmachung: 3.01-04/19-17
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.quedlinburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
EFRE-Förderprojekt aus dem Programm Sachsen-Anhalt Kulturerbe - Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg- Schlossberg 1, 06484 Welterbestadt Quedlinburg (Lose 17, 18 und 19)
Los 19 – Zimmererarbeiten
Quedlinburg
- Sanierung des Dachstuhls einschl. Deckenbalkenlage des Mittelschiffs,
- Sanierung des Dachstuhls einschl. Deckenbalkenlage der Seitenschiffe, jeweils im erforderlichen Umfang.
Die Arbeiten werden in einer Höhe von:
- ca. 9,00 m (Traufe Seitenschiff),
- ca. 16,00 m(Mittelschiff),
- ca. 24,00 m (First) ausgeführt.
Es erfolgt ebenfalls das Einrüsten der Giebelflächen des Querhauses.
ZS/2018/06/93182
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 19 -Zimmererarbeiten Bereich Stiftskirche
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schachdorf Ströbeck
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38822
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.adams-nt.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Quedlinburg
- Sanierung des Dachstuhls einschl. Deckenbalkenlage des Mittelschiffs,
- Sanierung des Dachstuhls einschl. Deckenbalkenlage der Seitenschiffe, jeweils im erforderlichen Umfang.
Die Arbeiten werden in einer Höhe von:
- ca. 9,00 m (Traufe Seitenschiff),
- ca. 16,00 m(Mittelschiff),
- ca. 24,00 m (First) ausgeführt.
Es erfolgt ebenfalls das Einrüsten der Giebelflächen des Querhauses.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schachdorf Ströbeck
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38822
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.adams-nt.de
1. Nachtrag: Zusätzliche vertikale Staubschutzwand im Kirchraum.
2. Nachtrag: Stahlbleche und Abhängekonstruktionen gemäß Statik.
3. Nachtrag: Verbindungsmittel gemäß Statik.
4. Nachtrag: Stahlabhänger u.a., abzüglich Mindermengen.
5. Nachtrag: Ergänzung fehlender Deckenbolzen und Reinigung der Decke.
6. Nachtrag: Instandsetzung Kassettendecke u.a.:
4 Rollrüstungen, Instandsetzung Kassettendecke Hauptschiff (270m²), Mehraufwendung Seitenschiff
- Pos. 1: für Rück- und Umbauarbeiten am Kassenhäuschen sind Rollrüstungen erforderlich
- Pos. 2+3: Durch das LDA wird gefordert, vor Rückbau der Rüstung im Hauptschiff die Kassendecke zu überarbeiten. Für die Arbeiten ist eine gründliche, beidseitige Reinigung der Decke erforderlich. Die entfallenden Leistungen Pos. 3 aus Nachtrag 5 waren eine erste Schätzung, die Pos. 2 im Nachtrag 6 beziffern den tatsächlichen Aufwand
- Pos. 4: Im Rahmen der Überarbeitung wurden alte Durchdringungen in den Deckenbalken der Decke festgestellt, welche durch den Zimmermann mit dem Holzdübel verschlossen werden sollen
- Pos. 5: die Tragbalken der Kassettendecke weisen an den Stößen Verwerfungen auf, welche auf Forderung des LDA anzugleichen sind
- Pos. 6: Die Dachkonstruktionen der beiden Seitenschiffe sollen auf Grundlage des Holzschutzgutachtens und den Vorgaben der Tragwerksplaner Instand gesetzt werden. Durch den Bauherrn ist festgelegt, diese Arbeiten ohne Öffnung der Stehlfalzeindeckungen auszuführen. Die Material- und Techniktransporte sind somit nur über die Innenräume und die Rüstung unter beengten Verhältnissen möglich.
- Pos. 7: die Festlegung, dass die Instandsetzungsarbeiten der Dachkonstruktionen in den Seitenschiffen ohne Öffnung der Dächer erfolgen soll, bedingt spezielle Geräte zum Lösen der Verbindungen und führt zu Mehraufwendungen im Rahmen der Wiederherstellung Verbindung Dachkonstruktion und Bestandschalung.