LEADER-Management Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 202-366832
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sangerhausen
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06526
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mansfeldsuedharz.de
Abschnitt II: Gegenstand
LEADER-Management
Gegenstand der Ausschreibung ist das Management und die Sensibilisierung im Zusammenhang mit der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie in der Leadergruppe Mansfeld-Südharz
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER sowie CLLD in Sachsen-Anhalt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Lutherstadt Eisleben
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Halle/Saale
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gegenstand der Ausschreibung ist das Management und die Sensibilisierung im Zusammenhang mit der Umsatzung der lokalen Entwicklungsstrategie in der Leadergruppe Mansfeld-Südharz
Ort: Lutherstadt Eisleben
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Land: Deutschland
Vertragsänderung betreffen die Vertragslaufzeit:
ursprüngliche Vertragslaufzeit: 15.01.2016 - 31.12.2018
neue Vertragslaufzeit: 15.01.2016 - 31.12.2022
Zum 02.03.2021 erfolgte eine Änderung der Richtlinie LEADER und CLLD im Abschnitt 2 Teil A, Punkt 4.5 bbb), wonach eine Verlängerung des LEADER-Managements bis 2022 unter Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen möglich ist. Zur abschließenden Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie der LEADER Aktionsgruppe Mansfeld-Südharz in der Förderperiode bis zum 31.12.2022 ist die weitere Arbeit des LEADER-Managements unbedingt erforderlich. Die Vertragsänderung/ -verlängerung mit dem bisherigen LEADER-Management Mansfeld EUREGIO – Gesellschaft für Regionalentwicklung e.V. erfolgte gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, da mit der Änderung der Richtlinie LEADER und CLLD im März 2021 ein Umstand eingetreten ist, der für den Landkreis Mansfeld- Südharz nicht vorhersehbar war. Bedingt durch die Coronapandemie (unvorhersehbar) kam es beispielsweise zur Verlängerung der Projektlaufzeiten und damit zu verbundenen Einschränkungen.