HWSB Wehr Neuwerben (Kontrolltaucher) Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0007/GN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Wehr Neuwerben (Kontrolltaucher)
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft als Zuständiger gemäß WG LSA für den Ausbau und die Unterhaltung der Gewässern 1. Ordnung und Hochwasserschutzanlagen des Landes führt derzeit die Sanierung des Wehrs Neuwerben durch.
Die Arbeiten zur Herstellung der dichten Baugrube erfolgen von Land, auf dem Wasser und Unterwasser. Die Leistungserbringung Unterwasser umfasst Pfähle, Anker, Unterwasserbeton, Reinigung auf festen oder losem Untergrund, Einbau von Anschlussbewehrung und Verpressschläuchen sowie Abbrucharbeiten. In Abstimmung mit dem Auftraggeber und der BOL sind zur Überwachung des Auftragnehmers Kontrolltauchgänge mit Dokumentation der ausgeführten Arbeiten durchzuführen.
Hansestadt Werben OT Kolonie Neuwerben
Die Angebotsabfrage bezieht sich auf den zum Zeitpunkt der Abfrage gesamten erfassbaren Leistungsumfang für die Durchführung von Kontrolltauchgängen mit oder ohne Drohnenaufnahmen unter Wasser im Auftrag des LHW zur Dokumentation der Bauausführung auf Anordnung des AG und oder der BOL. Die beschriebenen Leistungsinhalte basieren auf einer Einschätzung des AG auf Grundlage von Erfahrungswerten und einschlägiger Fachliteratur sowie Fachbeiträgen Dritter.
Zu kalkulieren ist die Einsatzbereitschaft einer Tauchgruppe oder einer Unterwasserdrohne vor Ort mit einer Vorlaufzeit von 7 Tagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber und oder der BOL.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
+ Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (IHK)
+ Nachweis der Eintragung ins Handelsregister
bzw. Nachweis, dass keine Eintragungsverpflichtung besteht
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
+ aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
+ Nachweis der Zahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung
+ Unbedenklichkeitsbescheinigung der Versicherung der Berufsgenossenschaft
- Angaben zu den Studien- / Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung der für die Leistung verantwortlichen Personen.
- Angabe von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen
Für die vorstehend genannten Referenzen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle Nachweise mit folgenden Mindestangaben in Anlehnung an das Formblatt 124 vorzulegen:
- Auftraggeber,
- Art der ausgeführten Leistung
- Auftragssumme,
- Ausführungszeitraum.
- Siehe DGUV Vorschrift 40
- Es dürfen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Ausschlussgründe zu den §§ 123, 124 GWB bestehen.
- Der Auftragnehmer muss sich zur Beachtung der § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA verpflichten.
.
Vermeidung von Interessenkonflikten:
Zur Vermeidung eines Interessenkonfliktes nach § 6 VgV i.V.m. § 7 VgV ist zu beachten, dass der dort genannte Personenkreis nicht am Vergabeverfahren teilnehmen kann und ggf. ein entsprechendes Angebot ausgeschlossen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
LHW MD; Vergabestelle Nord
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angbotsöffnung NICHT zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU) bestehend aus den Teilen A bis F, usw.).
.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
.
3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben;
.
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
.
5) Nachforderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
.
6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
.
7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
.
8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet;
.
9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
.
10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.