Notsicherung Deich Meuselko - Bauleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 21/S/0347/WB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Notsicherung Deich Meuselko - Bauleistung
Einbau Spundbohlen
Kampfmittelsondierung
Herstellung Baustraße
Erdbau
Ansaat
Meuselko im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt
16.344m² Liefern und Einbringen von Doppelspundbohlen Länge 7 - 9 m;
2.612m² Liefern und Einbringen von Doppelspundbohlen Länge 9-11m;
Kampfmittelsondierung der Rammtrasse;
14.500 m² Baustraße herstellen;
17.000m² Trenn -und Filterschichten aus Geotextilien herstellen;
2.730m² Rasenansaat ;
1.720m² Oberboden Auf -und Abtrag;
800m³ Oberboden liefern;
61,3kg Saatgut liefern
Zur Reduzierung der Bauzeit ist mit mindestens 2 Kolonnen parallel zu arbeiten.
EFRE-HWS (#21)
Zur Reduzierung der Bauzeit ist mit mindestens 2 Kolonnen parallel zu arbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Notsicherung Deich Meuselko - Bauleistung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Falkenstein/Harz
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06463
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend
Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1
Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.