Ausbau Eisenbahnknoten Magdeburg, Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee - Beleuchtung Ebene 0 (30-ZV-0383/21) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0383/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Eisenbahnknoten Magdeburg, Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee - Beleuchtung Ebene 0 (30-ZV-0383/21)
Das Vorhaben „Eisenbahnknoten Magdeburg“ ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes gemäß Bundes-Schienenwege-Ausbaugesetz (BSchWAG) und unterteilt sich in mehrere Ausbaustufen.
Die Baustelle befindet sich in der Gemarkung Magdeburg, Landeshauptstadt Magdeburg, Land Sachsen-Anhalt.
Die Ernst-Reuter-Allee ist eine wichtige Ost-West-Verbindung innerhalb der Landeshauptstadt Magdeburg. Der Ausbauabschnitt der Ernst-Reuter-Allee beginnt unmittelbar östlich des Knotenpunktes mit der Olvenstedter Chaussee, Adelheidring, Editharing und reicht in östlicher Richtung bis an den Knotenpunkt mit der Otto-von-Guericke-Straße (Knoten 334).
Im Zuge der Baumaßnahme EÜ ERA MD wird die Ernst-Reuter-Allee zwischen den vorgenannten Knotenpunkten in der Ebene 0 mit zwei Straßenbahngleisen sowie den Flächen für den Fußgängen- und Radfahrverkehr ausgestattet. In der Ebene -1 (Tunnelröhren) erfolgt die Verkehrsführung in Ost-West-Richtung auf 2 Fahrspuren. Für die Richtung West-Ost erfolgt der Ausbau ebenfalls für zwei Fahrspuren. Die Inbetriebnahme erfolgt hier jedoch nur mit einer Fahrspur. In dieser Röhre besteht zukünftig die Möglichkeit in das Parkhaus des City Carré nach Süden abzubiegen.
Der Gleisführung der DB erfolgt in der Ebene +1 in Nord-Süd-Richtung.
Auf der Westseite der EÜ schließt sich an die Ernst-Reuter-Allee der Damaschkeplatz an. Im Knoten Damaschkeplatz ist die Ernst-Reuter-Allee mit dem Adelheidring (Richtung Süden), dem Magdeburger Ring (Richtung Norden und Süden), den Editharing (Richtung Nordwesten) und dem Busbahnhof (ZOB) (auf der Südseite) verbunden.
Auf der Ostseite der EÜ schließen sich in Richtung Süden der Willy-Brandt-Platz mit Zugang zum Hauptbahnhof Magdeburg, die Brandenburger Straße (aus Richtung Norden) und am östlichen Ende der Baustrecke der Knoten Otto-von-Guericke-Straße/Ernst-Reuter-Allee (Weinarkaden) an.
Magdeburg
Lichtmaste, Ausleger, Mastleuchten, Seilleuchten, Abhängesysteme, LED Lichtpaneele, Anschlussschränke, Verkabelung
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Das vorausgegange Offene Verfahren hatte keine wertbaren Angebote und musste aufgehoben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausbau Eisenbahnknoten Magdeburg, Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee - Beleuchtung Ebene 0 (30-ZV-0383/21)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung mit der den Ausschreibungsunterlagen beigelegten 124-Eigenerklärung zur Eignung. Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Die Eigenerklärung ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, wenn diese nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Auf die Bestimmungen des § 160 (3) GWB wird hingewiesen. Insbesondere auf Nr.4., wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, sofern 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.