Gebäudereinigung – Hansestadt Gardelegen Referenznummer der Bekanntmachung: 21.1014
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Gardelegen
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 39638
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung – Hansestadt Gardelegen
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung an 31 Objekten der Hansestadt Gardelegen
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1: Diverse Liegenschaften mit rund 2,7 Mio. m² Jahresreinigungsfläche (Unterhalts- und Grundreinigung)
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2: Diverse Liegenschaften mit rund 1,4 Mio. m² Jahresreinigungsfläche (nur Unterhaltsreinigung)
Los 3
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 3: Diverse Liegenschaften mit rund 6,5 Tsd. m² Glasreinigungsfläche
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39112
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39112
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3
Ort: Gardelegen
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 39638
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.