Digitalisierung des KIS-System des UKMD im Rahmen des KHZG
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung des KIS-System des UKMD im Rahmen des KHZG
Im Rahmen der Förderung durch den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) sollen die Fördertatbestände (FTB) 3, 5 und 6 des Krankenhauszukunftsgesetzes umgesetzt werden.
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Geschäftsbereich ITMT
Leipziger Str. 44
39120 Magdeburg
Fördertatbestand 3 – Pflege und Behandlungsdokumentation
(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV): Das Ziel dieser Förderung ist, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und gleichzeitig den Aufwand für die Erstellung zu verringern. Bei diesem Fördertatbestand werden zwei Themenschwerpunkte betrachtet: digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation und Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation.
Fördertatbestand 5 – Medikationsmanagement
§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV): Ziel ist es, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Krankenhäusern durch Maßnahmen eines digitalen Medikationsmanagements zu erhöhen. Hierzu sind die durchgehende digitale Dokumentation der Medikation in interoperablen Systemen sowie die ständige Verfügbarkeit dieser Informationen für alle am Behandlungsprozess Beteiligten erforderlich.
Fördertatbestand 6 – Digitale Leistungsanforderung
(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KHSFV): Bei einer Behandlung im Krankenhaus sind oft viele unterschiedliche Fachabteilungen beteiligt, die miteinander interagieren. Die konsequente digitale Anforderung und/oder automatisierte Anforderung bei Diagnose- oder Behandlungsplänen und gleichzeitig digitale Rückmeldungen bei Befunden machen die Kommunikation schneller und verringern Fehler in der Behandlung
Schulungen
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die normalstationäre Patientenversorgung in einem Krankenhaus ist IT-technisch in einem sogenannten Krankenhausinformationssystem (KIS) angesiedelt. Dieses bildet den gesamten Patientenversorgungsprozess von a) der administrativen Aufnahme des Patienten (Lesen der elektronischen Gesundheitskarte) über b) die diversen diagnostischen Schritte (Anamnese, Untersuchungen, Konsile, usw.) sowie c) der abgeleiteten Behandlungsmaßnahmen (operativ, medikamentös, physiotherapeutisch, usw.) bis hin zur d) schlussendlichen administrativen Entlassung (elektronische Abrechnung der Leistungen gegenüber den Krankenkassen). Die in diesem Gesamtprozess anfallende elektronische Dokumentation wird als elektronische bzw. digitale Krankenakte oder Patientenakte bezeichnet.
Damit hat das KIS eine zentrale Rolle in der normalstationären Patientenversorgung und der digitalen Patientenverwaltung. Am Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. wird bereits seit vielen Jahren das KIS-System CGM-Medico vom Hersteller CompuGroup Medical eingesetzt. Durch die Beschaffung der Software-Lizenzen und der Aufrüstung des bestehenden Klinikinformationssystems soll dem Ziel, der Verbesserung des Digitalisierungsgrades und der IT-Sicherheit des KHZG Rechnung getragen werden. Diese Softwarekomponenten werden ausschließlich durch den Softwarehersteller selbst vertrieben. Damit obliegt auch die Implementierungs- und Schulungsleistung beim Hersteller selbst. Hinzukommt, dass der Hersteller unverzüglich auf mögliche Veränderungen im Rahmen des KHZG reagieren kann und somit das Risiko der Nichterfüllung des KHZG-Zieles geringgehalten wird.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf folgende Bestimmung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hingewiesen:
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]