Sanierung und Modernisierung der Sekundarschule "Bosseschule" in Quedlinburg - Los 3.01 - Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EU-BÖ 136/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-hz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Modernisierung der Sekundarschule "Bosseschule" in Quedlinburg - Los 3.01 - Rohbauarbeiten
Sanierung und Modernisierung der Sekundarschule "Bosseschule" in der Schulstraße 2 in 06484 Quedlinburg
Los 3.01 - Rohbauarbeiten
Sekundarschule "Bosseschule"
Schulstraße 2, 06484 Quedlinburg
1 St Sanitärcontainer
29,00 m Bauzaun
10,00 m Absturzsicherung
30,00 St Abdeckung von Durchbrüchen
1,00 St Banner / Plane
12 St Hinweisschilder
1 psch Arbeitsschutzausrüstung
1,00 St 3 Kammer-Personalschleuse-Container
40,00 St Abschottung herstellen
1,00 St Industriestaubsauger
1062,00 m² Schutzkonstruktion mit Folie + Hartfaserplatte
224,00 m³ Außenmauerwerk freilegen
50 m² Reperatur von Fehlstellen im Außenmauerwerk
90 m² Ausgleichsputz
90 m² Noppenbahn
225 m³ Bodenverfüllung
45,00 m² Horizontalabdichtung mit Injektionsverfahren
225 m² Bodenplatten abbrechen
15 St Wanddurchbrüche
21 St Herstzellung von Öffnungen
33 St Sturz einbauen
5,00 St Bogenstürze ausstemmen
65,00 m² Abbruch Kappendecke
66,00 m² Deckenunterstützung
Aufzugsunterfahrt herstellen
5 St Schachtrüstung
390,00 m² Estrich
225 m³ Bodenaushub
295,00 m² Bodenabdichtung
210m Randstreifen
580,00 m² EPS Platten 035
20 St Aussparungen im Estrich
70,00 m² Herstellen und schließen von Fugen
215,00 m² Kalksandsteinmauerwerk
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung und Modernisierung der Sekundarschule "Bosseschule" in Quedlinburg - Los 3.01 - Rohbauarbeiten
Ort: Kroppenstedt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneigeschränkt, vollständig und direkt über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de abgerufen werden (Link siehe oben).
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient. Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z.B. um Angebote abzugeben), müssen Sie rechtzeitig im Web die Teilnahme aktivieren. Nur wenn Sie die Teilnahme an der Ausschreibung aktivieren, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Anfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de. Anfragen sind rechtzeitig (bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist) und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform (Vergabestelle kontaktieren) an den Auftraggeber zu richten.
Angebote sind elektronisch in Textform gemäß § 126 b BGB über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de (Angebot abgeben) einzureichen. Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig (Teilnahme aktivieren - siehe oben). Die Registrierung ist kostenlos. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalebdertagen nach kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amstblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffenltichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).