Sammlung von Hausmüll, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Altpapier, Sperrmüll und biologischen Abfällen sowie Umschlag und Transport zu den von der enwi vorgegebenen Verwertungs-/Beseitigungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: ENWI-10-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enwi-hz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung von Hausmüll, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Altpapier, Sperrmüll und biologischen Abfällen sowie Umschlag und Transport zu den von der enwi vorgegebenen Verwertungs-/Beseitigungsanlagen
Sammlung und Beförderung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen sowie Altpapier MGB-ge-stützt - einschließlich Behälterservice sowie Umschlag und Transport zu vorgegebenen Anlieferorten (Teilleis-tung - Los - 1) und Sammlung und Beförderung vom Sperrmüll und kompostierbaren Abfällen - nicht MGB-gestützt - sowie Umschlag und Transport zu vorgegebenen Anlieferorten (Teilleistung - Los - 2).
Los 1 und Los 2
Sammlung von Hausmüll, hausmüllähnlichen Gewerbeabfall und Altpapier
Sammlung und Beförderung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen sowie Altpapier und Behäl-terservice - MGB-gestützt - einschließlich Behälterservice im Landkreis Harz sowie Umschlag und Transport zu vorgegebenen Anlieferorten (Teilleistung - Los - 1).
Einmalige Verlängerung um drei Jahre, wenn nicht zuvor von einem Vertragspartner gekündigt wurde (Kündigungsfrist 18 Monate)
- Einführung eines Ident-Systems für die Altpapiersammlung,
- Einführung einer Bedarfsentsorgung mit 1.100 l-Behältern für Altpapier (Haushaltsauflösungen, Märkte, Feste, etc.),
- Ferntransport des Hausmülls, hausmüllähnlichen Gewerbeabfalls und/oder Altpapiers über eine größere als die jeweils vorgegebene Grundentfernung
Sammlung und Beförderung vom Sperrmüll und kompostierbaren Abfällen
Sammlung und Beförderung vom Sperrmüll und kompostierbaren Abfällen - nicht MGB-gestützt - sowie Um-schlag und Transport zu vorgegebenen Anlieferorten (Teilleistung - Los - 2).
Einmalige Verlängerung um drei Jahre, wenn nicht zuvor von einem Vertragspartner gekündigt wurde (Kündigungsfrist 18 Monate).
- Umschlag und Ferntransport von Altholz,
- Transport von Sperrmüll zur Beseitigung und/oder Altholz über eine größere als die vorgegebene Grundentfernung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmerentsendeg-setz und Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat
- Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat;
- Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Handelsre-gister
Auf Verlangen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (zum Zeitpunkt des Ab-laufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist)
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate)
- aktueller, d.h. zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
- Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle-liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
- Die Beauftragung von Unterauftragnehmern für die Sammlung selbst ist ausgeschlossen. Im Übrigen sind Unterbeauftragungen, etwa für den Ferntransport nach Umschlag, nach Maßgabe der Vertragsbedingungen zulässig, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Lieferanten gelten nicht als Unterauftragnehmer.
Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und gegebenenfalls für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unter-auftragnehmer, die unter III.1.1 genannten Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass dieser für den Fall des Zuschlags die vorgesehenen Leistungen erbringen wird, zu fordern, ferner für Unterauftrag-nehmer für wesentliche Leistungen zusätzlich die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Bieter.
Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV, z. B. im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) und/oderdie im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikats-nummer/ des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in diese Register akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3 genannten Mindeststandards.
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
- Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, kann z. B. eine Verpflichtungserklärung zum Angebotsschreiben nach dem Muster im Angebotsschreiben oder ein anderer geeigneter Nachweis vorgelegt werden.
- Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister sowie die Unterlagen zu zwingen-den und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Bereitschaftserklärung eines geeigneten Bürgen zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung, für Los 1über mindestens 5 Mio. € für Personen-, und Sachschäden und 1 Mio. € für Vermögensschäden, für Los 2 über mindestens 2 Mio. € für Personen-, 1,5 Mio. € für Sach- und 300.000 € für Vermögensschäden oder Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflicht-versicherung in beliebiger Höhe nebst Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer Versi-cherung mit entsprechenden Deckungssummen;
- Bankerklärung über die Bonität des Bieters, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate,
- Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunterneh-men erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
- Angaben zur vorgesehenen zentralen Sammelstelle (Umschlag)/Betriebsstätte im Landkreis Harz: Standort und Adresse, Betreiber, Beschreibung der zur Verfügung stehenden Wiegetechnik, Genehmigungsdatum, genehmigte Abfallarten,
- auf Verlangen: Nachweis des Eigentums (Grundbuchauszug) oder, wenn kein Eigentum des Bieters daran besteht, Bereitschaftserklärung des Eigentümers zur Bereitstellung des Grundstücks, etwa durch Verpachtung;
- auf Verlangen Vorlage der Genehmigung für die vorgesehene Umladestation, alternativ detaillierte Darstel-lung der Genehmigungsfähigkeit
- Benennung der vorgesehenen Ansprechpartner für den AG und Darstellung der Qualifikation,
- Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre),
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die spezifischen Leistungen
- Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei Jahre, Los 1: für die behältergestützte Sammlung von Abfällen unter Nutzung eines Identsystems, Los 2: für die Sammlung und Beförderung von Sperrmüll auf Abruf mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Leistungsumfang (Abfallmenge, Einwohnerzahl), Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers; auf Verlangen inkl. Ansprechpartner und dessen Telefonnr.
Für die Zertifizierung gelten folgende Mindestanforderungen:
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die spezifischen Leistungen:
-Los 1: Sammlung und Beförderung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01), Los 2: Sammlung und Beförderung von Sperrmüll (AVV 20 03 07)
Mindestanforderungen an die Referenzen:
- Los 1: Mindestens eine Referenz für die behältergestützte Sammlung und Beförderung von Abfällen mit einem bereits absolvierten Vertragszeitraum von mindestens 36 Monaten in einem Entsorgungsgebiet mit mindes-tens 100.000 Einwohnern unter Nutzung eines Identsystems
- Los 2: Mindestens eine Referenz für die Sammlung von Sperrmüll mit einem bereits absolvierten Vertragszeit-raum von mindestens 24 Monaten in einem Entsorgungsgebiet mit mindestens 100.000 Einwohnern
Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts und Nachunternehmereinsatz sowie Beachtung der ILO-Kernar-beitsnormen gemäß Landesvergabegesetz LSA
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
- Vereinbarungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Ent-gelts, Nachunternehmer-Einsatz und ILO-Kernarbeitsnormen
Technisches und logistisches Konzept zur Entsorgung der Abfälle unter Darstellung des Gesamtkonzepts sowie Angaben zur Entsorgung der Abfälle
- von Grundstücken in Ortsbereichen mit engen Straßen oder Sackgassen,
- von Grundstücken, welche sich außerhalb geschlossener Bebauungen befinden,
- aus Straßen, in denen während der Vertragslaufzeit durch behördliche Anordnungen z. B. durch Ein schränkungen der Tragfähigkeit oder der Straßenbreite, wegen Straßenschäden oder bspw. Vegetations bewuchs, eine Entleerung der Behälter mit den ab Vertragsbeginn dort regelmäßig eingesetzten Sammelfahrzeugen aufgrund ihres Gewichtes oder der Breite nicht mehr möglich ist
- Angabe zur Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge sowie technische Angaben zu den Fahrzeugen und Auf bauten, die zur Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlich sind sowie
- Spezifische und ausführliche Darlegung zur Sicherstellung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung an diese Fahrzeuge wie folgt:
- Erläuterung der vorgesehenen Umsetzung der Anforderung der Leistungsbeschreibung in Bezug auf die Umsetzung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - SaubFahrzeugBeschG - (Erbringung eines Anteils von 15 % (schwere Nutzfahrzeuge) bzw. 38,5 % (leichte Nutzfahrzeuge) der Leistung, gemessen in Fahrzeugeinsatztagen, mit Fahrzeugen, die den Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG entsprechen);
- Erläuterung der vorgesehen Umsetzung der Vorgaben in Bezug auf die EU-Abgasnorm EURO 6 und (nur Los 1:) zur Verhinderung des Flüssigkeitsaustritts aus Fahrzeugen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen
- Los 1: Erläuterung der vorgesehenen Umsetzung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung zum Betrieb eines Behälteridentifikationssystems
- Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlos-sen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem AG gerügt wird,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätes-tens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten ei-nes Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.