B 180, Neubau OU Aschersleben/Süd - Quenstedt: Vermessungsstelle Referenznummer der Bekanntmachung: Z213-012-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsbb.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 180, Neubau OU Aschersleben/Süd - Quenstedt: Vermessungsstelle
Der gesamte Straßenzug der B 180 bildet eine wichtige Nord-Süd-Verbindungsachse. Die B 180 beginnt nahe Chemnitz im Freistaat Sachsen und führt über Altenburg im Freistaat Thüringen nach Sachsen-Anhalt durch die Städte Zeitz, Naumburg, Querfurt, Eisleben, Hettstedt nach Aschersleben und von dort weiter nach Wanzleben in Richtung A 2. Über die B 81 wird ein Anschluss zum Oberzentrum Magdeburg hergestellt.
Mit dem Bau der B 180 Ortsumgehung Aschersleben/Süd-Quenstedt wird die letzte Lücke in der leistungsfähigen und anbaufreien Verbindung zwischen der A 38 und der A 14 (über die B 6n) geschlossen.
Aufgrund der vorhandenen straßenräumlichen und straßenbaulichen Gegebenheiten, der städtebaulichen Situation in den Ortsdurchfahrten Aschersleben und Quenstedt und der vorhandenen bzw. prognostizierten Verkehrsstärken ist die B 180 Ortsumgehung Aschersleben/Süd-Quenstedt im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes 2003 eingestuft worden.
Die Trasse beginnt am Bauende des 1. Planungsabschnittes der B 180 Ortsumgehung Aschersleben hinter dem neuen Knotenpunkt B 180 / B 185 westlich der Kreisstadt Aschersleben.
Das Ende der Baustrecke befindet sich auf der vorhandenen B 180 südlich von Quenstedt und nördlich von Pfersdorf.
Aschersleben - Quenstedt
- Bauvermessung (für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke), Leistungsbild gemäß HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.4.7, Lph 1-3 und 5;
- Besondere und zusätzliche Leistungen, unter anderem:
- planungsbegleitende Vermessungen und Absteckungen;
- Zustandsdokumentation während der gesamten Bauzeit und Erstellung von Luftbildern für die Öffentlichkeitsarbeit
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2 „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9 der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
B 180, Neubau OU Aschersleben/Süd - Quenstedt: Vermessungsstelle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Eisleben
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06295
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39!04
Land: Deutschland