Rahmenvertrag Präsentationstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: KID_PTB_03/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kid-magdeburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Präsentationstechnik
Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU). Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfügbaren Technologie abhängen.
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die projektspezifische Bereitstellung von Beamern mit systembedingten Zubehör und Befestigungsmaterial sowie Konferenzsystemen mit entsprechenden Zubehör zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Hintergrund
Die Hardware ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
• Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)
• Verfahrenshinweise (Stand: 06.11.2019)
• Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.09.2019)
• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019)
• Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" (Stand: 09/2018)
• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen
Beamer mit systembedingten Zubehör und Befestigungsmaterial
Die Vergabestelle schreibt für sich sowie für die kommunale IT-Union e.G. (KITU) und deren Mitglieder aus, die in der unter dem Link „http://www.kitu-genossenschaft.de/Über-KITU“ aufgeführt sind.
Beamer sind in sechs Ausstattungsvarianten (Full-HD mobiler Projektor, Laser Projektor mit Deckenmontage, Full-HD Projektor mit Deckenmontage, WUXGA Laser Projektor) anzubieten. Die Anforderungen an die verschiedenen Ausstattungsvarianten sind im Leistungsverzeichnis zusammengefasst. Welche Ausstattungsvariante mit welchen Optionen im Einzelfall abgerufen wird, richtet sich nach dem Bedarf des Bedarfsträgers/KITU-Mitglied.
Für eine aus wirtschaftlicher und pädagogischer Sicht anzustrebenden Standardisierung und um eine möglichst homogene Systemlandschaft, Bedienung, Grundfunktionalität, Installation und Betrieb zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass für die Beamer nur Produkte eines Herstellers angeboten werden.
Die Limitierung betrifft nur die Beamer-Systeme sowie ggf. herstellerspezifisches Zubehör. Weiteres, nicht mit der Herstellervorgabe gekennzeichnetes, Zubehör, Optionen und Dienstleistungen sind davon nicht betroffen.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an Beamern sowie deutschsprachigen Support und Dienstleistungen für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um ein Jahr aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 350.000,00 bis 400.000,00 € aus.
Konferenzsysteme und Zubehör
Die Vergabestelle schreibt für sich sowie für die kommunale IT-Union e.G. (KITU) und deren Mitglieder aus, die in der unter dem Link „http://www.kitu-genossenschaft.de/Über-KITU“ aufgeführt sind.
Konferenzsysteme sind All-in-One-Konferenzsysteme, All-in-One-Displays und Kollaborationskameras anzubieten. Die Anforderungen an die verschiedenen Systeme sind im Leistungsverzeichnis zusammengefasst. Welche Ausstattungsvariante mit welchen Optionen im Einzelfall abgerufen wird, richtet sich nach dem Bedarf des Bedarfsträgers/ KITU-Mitglied.
Für eine aus wirtschaftlicher und pädagogischer Sicht anzustrebenden Standardisierung und um eine möglichst homogene Systemlandschaft, Bedienung, Grundfunktionalität, Installation und Betrieb zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass für die Systeme nur Produkte eines Herstellers angeboten werden.
Die Limitierung betrifft nur die Konferenzsysteme sowie ggf. herstellerspezifisches Zubehör. Weiteres, nicht mit der Herstellervorgabe gekennzeichnetes, Zubehör, Optionen und Dienstleistungen sind davon nicht betroffen.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an Konferenzsystemen sowie deutschsprachigen Support und Dienstleistungen für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um ein Jahr aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 80.000,00 bis 100.000,00 € aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beamer mit systembedingten Zubehör und Befestigungsmaterial
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konferenzsysteme und Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an Beamern und Konferenzsystemen sowie deutschsprachigen Support und Dienstleistungen für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um ein Jahr aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 430.000,00 bis 500.000,00 € aus.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]