Los 2: Streckenbau Referenznummer der Bekanntmachung: A1002910202
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 2: Streckenbau
A38, AS Heringen-AS Berga, Betr.-km 82,0-91,8, beide RF, Los 2 Streckenbau
BAB 38 in den Landkreisen Mansfeld-Südharz (Sachsen-Anhalt) und Nordhausen (Thüringen)
Asphalttragschicht 200.000 m2
Frostschutzschicht 17.000 m2
Asphaltbinderschicht
Deckschicht aus Gußasphalt 40.000 m2
Betondecke herstellen 180.000 m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise zu erbringen.
Mit dem Angebot:
+ Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A. (Der AG behält sich vor, ab einem Auftragswert von 30.000 € einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern.)
+ Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
+ Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
+ Angaben über die Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister
+ Angaben über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
+ Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (vgl. § 6f EU VOB/A)
+ Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls beitragspflichtig) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das FA derartige Bescheinigungen ausstellt)
+ Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
+ Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
+ qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise zu erbringen.
Mit dem Angebot:
+ Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (vgl. § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
+ Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise zu erbringen.
Mit dem Angebot:
+ Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A).
+ Angaben zu Arbeitskräften, insbesondere eine Erklärung darüber, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A).
+ Benennung des zu Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen, insbesondere Bundesautobahnen (MVAS 99)"
+ Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A).,
+ Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. i) VOB/A).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
+ Bescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an ein den Vergabeunterlagen beigefügtes Muster (vgl. 3103 HVA B-StB Referenzbescheinigung 08-19).
+ Nachweis der Qualifikation des zu benannten Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen, insbesondere Bundesautobahnen (MVAS 99)"
+ Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Benennung der Unterauftragnehmer.
+ Referenzleistungen gelten als vergleichbar bei Neubau oder Erneuerungen von Bundesautobahnen
+ Mindestens 1 Referenzleistung muss eine Länge von mind. 5,0 km auweisen
+ Die Referenzleitungen müssen in den vergangenen 5 Jahren erbracht worden sein (2017-2021)
Abschnitt IV: Verfahren
Autobahn GmbH des Bundes, NL OstMagdeburger Straße 5106112 HalleDeutschland
Keine Teilnahme zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de