Sanierung Neustadtsekundarschule Weißenfels, Los 319: Baureinigungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: BÖ-60/82/2021 (B)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Neustadtsekundarschule Weißenfels, Los 319: Baureinigungsarbeiten
Sanierung Neustadtsekundarschule Weißenfels
Los 319: Baureinigungsarbeiten
Neustadtsekundarschule Weißenfels, Novalisstraße 11, 06667 Weißenfels
- ca.3500 qm Reinigung von Böden
- ca. 450 qm Reinigung von Innentüren
- ca. 235 lfm reinigen von Innenfensterbänken
- Reinigen einer mobilen Trennwand, von 3 Teeküchen, von WC-Trennwandanlagen
- ca. 810 qm Reinigung Holzfenster
- ca. 10 qm Reinigung einer Pfosten-Riegel-Fassade
- Reinigen von WC-Anlagen und Technikzentralen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eigung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb von max. 6 Kalendertagen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eigung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 ( Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
2. Erklärungen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt sind von jedem Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft wie folgt abzugeben:
Anlage 1 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt);
Anlage 2 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt);
Anlage 3 Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt);
Anlage 6 Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A
Ebenfalls sind auf Verlangen der Vergabestelle folgende Erklärungen gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt auch von jedem Nachunternehmer abzugeben:
Anlage 1 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt);
Anlage 3 Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§12 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt);
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Alle Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten, siehe auch Anlage abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise gemäß § 8 EU Abs. 2 Nr. 5 VOB/A, Ausgabe 2019.
Mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit Fälligkeitsdatum
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, der Krankenkasse, des Finanzamtes sowie der Berufsgenossenschaft (maximal 6 Monate alt)
- gültige Freistellungsbescheinigung nach Paragraf 48 b EStG (inkl. beigefügte Erklärung)
Auf gesondertes Verlangen:
- rechtskräfig bestätigter Insolvenzplan (sofern erforderlich)
Siehe zu oben Gesagtem auch Anlage: abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise gemäss Paragraf 8 EU Abs. 2 Nr. 5 VOB/A, Ausgabe 2019
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Formblatt 221/222 - Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
- Formblatt 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - sofern erforderlich
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - sofern erforderlich
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - sofern erforderlich
Auf gesondertes Verlangen:
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern erforderlich
- Referenznachweise
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Siehe zu oben Gesagtem auch Anlage: abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise gem. Paragraf 8 EU Abs. 2 Nr. 5 VOB/A, Ausgabe 2019
Im Auftragsfall mitgeltende Vertragsbedingungen, die nicht in den Vergabeunterlagen enthalten sind:
- allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C);
- allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
Abschnitt IV: Verfahren
Burgenlandkreis, Landratsamt, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen müssen bis zum 17.01.2022, 12.00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 10a Abs. 6 Nr. 1 EU VOB/A beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an den Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen zu verschaffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).