Bewachung der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 01-21-Bewachung-204
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt
Bewachung der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt
Halberstadt (derzeit eine Hauptliegenschaft und eine Außenstelle in Halberstadt)
Die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt (ZASt) ist eine Aufnahmeeinrichtung im Sinne von § 44 des Asylgesetzes (AsylG). Sie dient als sogenannte Erstaufnahmeeinrichtung der Unterbringung von neu in Deutschland eingetroffenen asylsuchenden Ausländern, die verpflichtet sind, ihren Asylantrag in der Außenstelle des hierfür zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Halberstadt zu stellen. Die Unterkunftsbereiche der Aufnahmeeinrichtung sind rund um die Uhr bewohnt.
Aufgrund des Sitzes der BAMF-Außenstelle am Standort Halberstadt ist die ZASt die einzige Aufnahmeeinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt, in der von außerhalb des Landes neu zugehende Ausländer, die einen Asylantrag stellen möchten, aufgenommen werden.
Auch andere Bundes-, Landes- und kommunale Behörden, zivile Dienstleister und gemeinnützige Organisationen sind auf dem Gelände der ZASt in Halberstadt tätig. Den Beschäftigten dieser Behörden, Einrichtungen, Dienstleister, etc. ist das Zugangsrecht, teilweise auch das Zufahrtsrecht, erteilt worden. Auftraggeber ist die ZASt. Das Landesverwaltungsamt führt die Fachaufsicht über die ZASt.
Die ZASt betreibt in Halberstadt eine Hauptliegenschaft sowie eine Außenstelle, mit einer Bruttounterbringungskapazität von bis zu 1.414 Plätzen. Gegenstand des Vertrages ist die ganzjährige Sicherung der Vertragsobjekte gegen Störungen von außen, die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sowie die Wahrnehmung von Kontroll- und Sicherungsaufgaben
Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von 12 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet jedoch spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren zum 30.04.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Unter den Bewerbern, die ihre Eignung gem. Pkt. III.1) nachgewiesen haben, erfolgt die Auswahl der fünf Unternehmen wie folgt:
Die Referenzen sowie der angegebene Jahresumsatz dienen als Bewertungskriterien und fließen in eine Eignungsprüfungsmatrix ein.
Ein Erreichen der Mindestpunktzahl zur Feststellung der Eignung ist durch Vorlage mindestens zweier geeigneter Referenzen (Nachweis gem. III 1.3)) und Nachweis des unter III 1.2) genannten Mindestumsatzes möglich. Eine Bewertung der Referenzen findet hinsichtlich der angegebenen Unterbringungskapazität statt. Gewertet werden maximal fünf Referenzen mit der höchsten Unterbringungskapazität (Anzahl der in dem als Referenz angegebenen Objekt untergebrachten Personen) -(siehe Punkt VI.3- Zusätzliche Angaben - Punkte Wertungssystem )
1. Vor Angebotsabgabe haben die ausgewählten Bewerber Ortsbesichtigungen der einzelnen Objekte zwingend vorzunehmen. Die Termine für die Besichtigungen finden in der 7. KW 2022 (14.-18.02.2022) statt. Die Abstimmung des konkreten Termins und des Treffpunktes hat mit dem o.a. Auftraggeber zu erfolgen. Der Nachweis über die Objektbesichtigungen ist mit dem Angebot einzureichen. Wird der entsprechende Nachweis nicht mit dem Angebot vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
2. Bei Vorhandensein einer Bietergemeinschaft ist die veröffentlichte Bietergemeinschaftserklärung ((siehe Punkt VI.3- Zusätzliche Angaben) spätestens mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
3. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zum Datenschutz (siehe Punkt VI.3- Zusätzliche Angaben) beizufügen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 105 Gewerbeordnung i. V. m. § 19 MiLoG) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
- Vorlage des Nachweises der Eintragung in das amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) oder
- in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.sachsen-anhalt.abst.de) oder
- Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
- Nachweis über die Eintragung im Handels-, Genossenschafts-, Stiftungs- oder Vereinsregister oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates, in dem der Bewerber ansässig ist,
- Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt, Nachunternehmerverzeichnis ((siehe Punkt VI.3- Zusätzliche Angaben),
- Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates, in dem der Bewerber ansässig ist,
- gültiger Nachweis über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates, in dem der Bewerber ansässig ist oder eine Erklärung bei Freiberuflern, dass keine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft erforderlich ist
- Vorlage einer Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation (siehe Punkt VI.3- Zusätzliche Angaben)
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des amtlichen Verzeichnisses bzw. ULV) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
- Nachweis eines Mindestjahresumsatzes im Bereich Bewachungsdienstleistungen der letzten drei Geschäftsjahre Jahre in Höhe von 19.500.000,- € durch Vorlage einer Bestätigung vom Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, aus der die Höhe des Jahresumsatzes der einzelnen Jahre zu entnehmen ist
- Nachweis über eine branchenübliche Versicherung für die Haftung bei Personen- und Sachschäden sowie einer adäquaten Schlüsselversicherung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsscheine aus denen die Haftungsrisiken und deren Deckungssummen hervorgehen
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, sind die o.a. Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- geeignete Referenzen zu Bewachungsaufträgen von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von § 44 AsylG, ggf. ergänzend von Gemeinschaftsunterkünften im Sinne von § 53 AsylG in Form einer Liste, der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Bewachungsleistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts, des öffentlichen oder privaten Auftraggebers sowie der Unterbringungskapazität (Anzahl der in dem als Referenz angegebenen Objekt untergebrachten Personen) je Auftrag;
- eine Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens für den Bereich der Bewachungsdienstleistungen in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt und Benennung des Nachunternehmers (in diesen Fällen ist die Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt ausgefüllt und unterschrieben vom Nachunternehmer einzureichen)
- Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) für den Inhaber des Unternehmens
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass nur Personal eingesetzt wird, für welches folgende Nachweise vorliegen:
a) der Nachweis des erfolgreichen Durchlaufens der gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung gem. § 34a Abs. 1a
Satz 1 Nr. 1 GewO i. V. m. § 16 BewachV,
b) zusätzlich die Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass je Schicht mindestens eine Bewachungsperson zur Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen als Ersthelfer geschult ist
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass je Schicht ausreichend Bewachungspersonen zur Durchsetzung des Brandschutzes als Brandschutzhelfer ausgebildet sind
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass die vom Auftragnehmer einzusetzenden Schichtleiter über die berufliche Qualifikation als Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügen
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass keine ausreisepflichtigen Ausländer und keine Ausländer, deren Aufenthalt im Bundesgebiet nur gestattet ist (§ 55 AsylG), als Bewachungspersonal eingesetzt werden
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass nur Bewachungspersonal eingesetzt wird, welches zum Thema interkulturelle Kompetenzen sowie zum Thema Streitschlichtungs-/ Deeskalationstechniken geschult worden ist und regelmäßig weiter geschult wird.
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, sind die o.a. Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Werden Nachunternehmen eingesetzt, ist von diesen die Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)
- Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes)
- Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes)
Diese Erklärungen sind erst durch die ausgewählten Bewerber in der Phase der Angebotsabgabe vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Registrierung durch den Bewerber auf dem Vergabeportal werden dem Bewerber die Teilnahmeunterlagen mit der Vertraulichkeitserklärung übersandt. Diese muss ausgefüllt über
das Vergabeportal versendet werden,danach erhält der Bewerber die Leistungsbeschreibung.
1.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
2.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).