Erstellung Flächennutzungsplan Referenznummer der Bekanntmachung: 102_SOL_02-2021-0010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oschersleben (Bode)
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39387
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oscherslebenbode.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung Flächennutzungsplan
Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes für die Gesamtstadt Oschersleben (Bode)
Stadt Oschersleben (Bode)
Markt 1
39387 Oschersleben (Bode)
Leistungsbild Flächennutzungsplan nach §18 HOAI (2021) entsprechend der Größe des Plangebietes.
Nach den umfänglichen Eingemeindungen der Jahre 1999 bis 2010 bereitet die Stadt Oschersleben (Bode) die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vor.
Die letzten "Darstellungen der sich aus der beabsichtigten Entwicklung ergebenden Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde" (BauGB § 5 Abs. 1) für die Kernstadt und die Ortsteile Andersleben, Emmeringen, Günthersdorf, Jakobsberg und Neubrandsleben stammt aus dem Jahr 1993.
Weitere rechtsgültige Flächennutzungspläne im Stadtgebiet liegen vor für
• Alikendorf (1992),
• Altbrandsleben (1992),
• Ampfurth (1994),
• Beckendorf-Neindorf (1993),
• Groß Germersleben (1992, 1. Änderung 2006),
• Hadmersleben (1995, 3. Änderung 2007),
• Hornhausen (1992),
• Klein Alsleben (1995),
• Klein Oschersleben (1992, 2. Änderung 2002),
• Peseckendorf (2009) und
• Schermcke (1994).
Ein Flächennutzungsplanentwurf für die Gemarkung Hordorf wurde nie rechtskräftig.
Seitdem haben sich nicht nur die demographische, gesellschaftliche und strukturelle Entwicklung geändert, sondern auch die Bedingungen der Neuinanspruchnahme von unbeplanten Flächen erschwert, so dass die Darstellungen nicht mehr mit den planerischen Zielen der Stadt übereinstimmen.
Das Ziel ist die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet. Der Flächennutzungsplan wird in Übereinstimmung mit dem Landesentwicklungsplan und dem aktuell 2.Entwurf des regionalen Entwicklungsplanes flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den nächsten ca. 15 Jahren in den Grundzügen dar.
Bei der Vielzahl, der Komplexität und dem Flächenausmaß der anstehenden Änderungen des Flächennutzungsplans wird von einer kompletten Neuaufstellung ausgegangen. Erforderlich sind die gleichen Arbeits- und Verfahrensschritte wie bei der Erstaufstellung eines Flächennutzungsplans (§§ 2 bis 4 BauGB).
• Überprüfung und Auswertung der Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung
• Aktualisierung von Daten und Sachständen. Einarbeitung der teilräumlichen Flächennutzungspläne in ein Gesamtwerk.
• Aufstellung eines erstmaligen Flächennutzungsplans in Teilräumen
• Erstellung eines Umweltberichtes
Die Neuaufstellung erfolgt unter Einbeziehung vorhandener Ergebnisse anderer Projekte/Untersuchungen
• Integriertes Stadtentwicklungskonzept Teil A von 2017 und Teil B / Die Ortschaften
• PV-Anlagen - gesamträumlichen Konzept
• Biogasanlagen - gesamträumliches Konzept
• Wohnbaulandkonzept
• Kleingartenentwicklungskonzept (in Bearbeitung)
• Einzelhandelskonzept (in Bearbeitung)
Die Schritte für die Erarbeitung einer genehmigungsfähigen Planfassung des Flächennutzungsplans der Stadt Oschersleben (Bode) orientieren sich an dem Leistungsbild der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wesentlich in den §§ 1 - 7 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Neuaufstellung eines ganzheitlichen Flächennutzungsplanes. In die Neuaufstellung sind alle städtebaulichen Belange einzubeziehen. Dies trifft insbesondere auf Klima-, Umwelt- und Naturschutzbelange zu, die als Abwägungsmaterial umfassend aktuell ermittelt, gewichtet und untereinander abgewogen werden müssen. Mit der Neuaufstellung ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in welcher hauptsächlich die Belange nach § 1 Abs. 6 N. 7 BauGB sowie § 1a BauGB Gegenstand sind. Dem FNP wird ein Zeithorizont von 10-15 Jahren zu Grunde gelegt.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind die Leistungsphasen 1-3 sowie besondere Leistungen der Bauleiplanung:
Flächennutzungsplan gem. § 18 in Verbindung mit den Anlagen 2 und 9 der HOAI 2021
Aufgaben
• Überprüfung und Auswertung der Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung
• Aktualisierung von Daten und Sachständen.
• Anpassung der Flächennutzungsplanung an das Integrierte Stadtentwicklungskonzept von 2017.
• Einarbeitung der teilräumlichen Flächennutzungspläne in ein Gesamtwerk.
• Aufstellung eines erstmaligen Flächennutzungsplans in Teilräumen
Vorlage der nachstehenden Planungsreferenzen aus den letzten 10 Jahren, mit Angabe des Auftraggebers und des dortigen Ansprechpartners, einer Projektbeschreibung, ggf. der Funktion des Bewerbers innerhalb der Arbeitsgemeinschaft sowie der Auftragssumme der Leistungen der bearbeiteten Leistungsphasen (siehe auch Formblatt E).
• 1 Stadtplanungsreferenz über die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes eines zentralen Orts (Mindestanforderung: Kategorie Mittelzentrum) aus den letzten 10 Jahren mit einem Leistungsumfang LP 1-3 nach § 18 HOAI 2021 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift bzw. vergleichbarer Leistungsumfänge bei Büro im Ausland), max. 10 Punkte
• 1 Stadtplanungsreferenz über die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes über eine Fläche von mindestens 10 000 Hektar aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte
• 1 Referenz über die Erarbeitung eines Umweltberichts als integrierter Bestandteil der Begründung zum Flächennutzungsplan im Sinne der Anlage 9 Punkt 5 HOAI 2021 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift bzw. vergleichbarer Leistungsumfänge bei Büro im Ausland) aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte,
• 1 Referenz über die Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers bei der Erstellung eines Flächennutzungsplanes inkl. Erstellung der notwendigen Schriftsätze, Mitwirkung an Informationsschriften und öffentlichen Dokumentationen sowie Teilnahme an Gremiensitzungen, max. 10 Punkte,
• Erstellung einer Vorlage zur Abwägung von Hinweisen, Anregungen, Bedenken im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Flächennutzungsplanung Arbeitsprobe / Projektbeschreibung für ein Referenzprojekt innerhalb der letzten 10 Jahre, max. 10 Punkte,
• Organisation, Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung von mindestens 5 Beteiligungsformaten (z. B. Bürgerworkshops, Behördenkonferenzen, etc.) mit mehr als 50 Mitwirkenden in den letzten 5 Jahren inklusive Beschreibung des Beteiligungsformats sowie methodische Beschreibung der Durchführung; davon mindestens 1 Beteiligungsformat in virtuellem Format abgehalten, max. 10 Punkte.
Die vorgenannten Bedingungen hinsichtlich der Referenzen können jeweils durch eine oder unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden. Die genaue Bewertung und deren Abstufung ist der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber darf sich nur 1-mal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind. Jedes Mitglied einer Arbeits-/Planungsgemeinschaft muss erklären, dass es sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen Weise an dem Vergabeverfahren beteiligt ist.
Es gelten die maßgeblichen Vorschriften der HOAI in geltender Fassung (bei Büro im Inland).
Arbeits-/Planungsgemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Alle Mitglieder der Arbeits-/Planungsgemeinschaft müssen sämtliche geforderten Nachweise vorlegen.
Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaften ist die Erklärung der Arbeits-/Planungsgemeinschaften von jedem ARGE-Partner bzw. von Nachunternehmern (im Folgenden NUN) auszufüllen.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur notwendige Erklärungen und Nachweise (auch in Kopie zulässig) eingereicht werden. Zusätzliche Informationen werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber kann zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen können auch als Kopie eingereicht werden.
1.) Jedes Mitglied der Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss erklären, dass es im Falle der Beauftragung gemeinsam mit allen Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindlichen Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen.
2.) Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss/müssen erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmen vorgesehen ist. Es kann vom AG die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
3.) Angaben zu wirtschaftl. und/oder rechtl. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen — auch Negativerklärung falls nichtzutreffend.
4.) Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Architekt für Stadtplanung/Stadtplaner (oder vergleichbarer Qualifikation bei Büro im Ausland) durch min. einen Büroinhaber/Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der o. g. Gemeinschaften. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV.
5.) Angabe von Namen und Qualifikation der Person/en, die die Leistung tatsächlich erbringt/en nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 43 Abs. 1 VgV (siehe auch III.2.1)) nachzuweisen.
Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss/müssen mit der Bewerbung folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen.
1. Angabe der Gesamtumsätze des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaften in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (siehe Formblatt D).
2. Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaften in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe Formblatt D).
3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Bestätigung des Versicherers erfüllt werden, mit welcher dieser eine Aufstockung im Auftragsfall bestätigt. Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaften ist die Deckungssumme aller Mitglieder (ggf. objektkonkret) vorzuweisen.
4. Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Arbeits-/Planungsgemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte NUN jeweils für sich abgeben. (siehe Formblatt C).
5. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Diese ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
6. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 3 Monate; maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
Die Formblätter sind für die Strukturierung der Teilnahmeanträge zwingender Bestandteil.
1. Der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre Bauleitplanung mit einer jährlichen Umsatzleistung von mehr als 200 TEUR Flächennutzungsplanung (vorbereitende Bauleitplanung) Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung).
2.Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 Jahre muss mindestens 5 Personen betragen.
Vorlage der nachstehenden Planungsreferenzen aus den letzten 10 Jahren, mit Angabe des Auftraggebers und des dortigen Ansprechpartners, einer Projektbeschreibung, ggf. der Funktion des Bewerbers innerhalb der Arbeitsgemeinschaft sowie der Auftragssumme der Leistungen der bearbeiteten Leistungsphasen (siehe auch Formblatt E).
— 1 Stadtplanungsreferenz über die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes eines zentralen Orts (Mindestanforderung: Kategorie Mittelzentrum) aus den letzten 10 Jahren mit einem Leistungsumfang LP 1-3 nach § 18 HOAI 2021 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift bzw. vergleichbarer Leistungsumfänge bei Büro im Ausland), max. 10 Punkte,
— 1 Stadtplanungsreferenz über die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes über eine Fläche von mindestens 10 000 Hektar aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte,
— 1 Referenz über die Erarbeitung eines Umweltberichts als integrierter Bestandteil der Begründung zum Flächennutzungsplan im Sinne der Anlage 9 Punkt 5 HOAI 2021 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift bzw. vergleichbarer Leistungsumfänge bei Büro im Ausland) aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte,
— 1 Referenz über die Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers bei der Erstellung eines Flächennutzungsplanes inkl. Erstellung der notwendigen Schriftsätze, Mitwirkung an Informationsschriften und öffentlichen Dokumentationen sowie Teilnahme an Gremiensitzungen, max. 10 Punkte,
— Erstellung einer Vorlage zur Abwägung von Hinweisen, Anregungen, Bedenken im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Flächennutzungsplanung Arbeitsprobe / Projektbeschreibung für ein Referenzprojekt innerhalb der letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte,
— Organisation, Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung von mindestens 5 Beteiligungsformaten (z. B. Bürgerworkshops, Behördenkonferenzen, etc.) mit mehr als 50 Mitwirkenden in den letzten 5 Jahren inklusive Beschreibung des Beteiligungsformats sowie methodische Beschreibung der Durchführung; davon mindestens 1 Beteiligungsformat in virtuellem Format abgehalten. max. 10 Punkte,
Technische Anforderung zur Ausstattung / Software:
Verfügbarkeit einer X-Plan-Schnittstelle und Nachweis praktischer Erfahrungen (Software-Angabe, Referenzliste zu Schnittstellenanwendung der letzten 3 Jahre).
Die vorgenannten Bedingungen hinsichtlich der Referenzen können jeweils durch eine oder unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden. Die genaue Bewertung und deren Abstufung ist der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Berufsqualifikation Architekt für Stadtplanung oder Stadtplaner (Dipl.-Ing. o. Master im Studiengang Stadtplanung, Städtebau, Regionalplanung und / mit Kammereintragung in eine Stadtplanerliste)
Die Bedingungen sind dem Pkt. III 1.1) zu entnehmen und:
1. Jedes Mitglied der Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss erklären, dass im Falle der Beauftragung alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindlichen Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben/entgegenzunehmen.
2. Der Bewerber bzw. die o. g. Gemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten NUN vorgesehen ist. Es kann die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
3. Angaben zu wirtschaftl. und/oder rechtl. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen — auch Negativerklärung, falls nichtzutreffend.
4. Nachweis über die Berufsbezeichnung Architekt für Stadtplanung/Stadtplaner durch min. einen Büroinhaber oder einer Führungskraft des Bewerbers bzw. der o. g. Gemeinschaften. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
5. Name und Qualifikation der Person/en, die die Leistung tatsächlich erbringt/en nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Wenn der Bewerber eine juristische Person ist, ist die Qualifikation des für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 43 Abs. 1 VgV (siehe auch III.2.1) nachzuweisen.
6. Anforderung an Projektleiter: Berufsstand Stadtplaner oder Architekt für Stadtplanung (Dipl.-Ing. o. Master im Studiengang Stadtplanung, Städtebau, Regionalplanung und / mit Kammereintragung in eine Stadtplanerliste) bzw. vergleichbarer Qualifikation bei Büro im Ausland
7. Anforderung an stellv. Projektleiter: Berufsstand Stadtplaner oder Architekt für Stadtplanung (Dipl.-Ing. o. Master im Studiengang Stadtplanung, Städtebau, Regionalplanung und / mit Kammereintragung in eine Stadtplanerliste) bzw. vergleichbarer Qualifikation bei Büro im Ausland.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oschersleben (Bode)
Postleitzahl: 39387
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/