NB Deich Hohenweiden BA 2 - Baugrunderkundung Referenznummer der Bekanntmachung: 21/S/0333/ME
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
NB Deich Hohenweiden BA 2 - Baugrunderkundung
Baugrunderkundungsarbeiten einschl. Auswertung und geotechnischem Bericht,
abfallrechtliche Untersuchungen einschl. Erstellung Beprobungsstrategie und Asuwertung mit Abfall- und Entsorgungskonzeption
Sachsen-Anhalt, Saalekreis, Hohenweiden
Die Baugrunderkundung ist mittels Schürfen, Rotationskernbohrungen, Rammkernsondierungen, Rammsondierungen und Sedimentproben einschließlich Auswertung und Ableitung geotechnischer Kenngrößen durch einen Baugrundsachverständigen vorzunehmen und in einem geotechnischen Bericht zu dokumentieren. Für die abfallrechtliche Deklaration der abzubrechenden Bausubstanz ist die Beprobungsstrategie zu erstellen. Es sind Proben zu entnehmen, deklarationsanalytische Untersuchungen durchzuführen und zu bewerten. Die Ergebnisse werden in Form einer Abfall- und Entsorgungskonzeption inkl. Angabe der zu erwartenden Abfälle festgehalten.
ELER-HWS (#20)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
NB Deich Hohenweiden BA 2 - Baugrunderkundung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glauchau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08371
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.