Projektcontrolling und Fachberatung LMBV KSE 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 67226_eV-LAF_011_4010 PC LMBV KSE_2022-2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.laf.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektcontrolling und Fachberatung LMBV KSE 2022-2024
Fachliches Projektcontrolling und Fachberatung im Bereich Bergbau/Verwahrung zur Unterstützung der LAF bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur fach-, termin- und kostengerechten Ausführung der Gefahrenabwehrmaßnahmen im Projekt "LMBV KSE" im Zeitraum 2022 bis 2024 mit jährlichen Optionen für 2025 bis 2027.
Magdeburg
Aufgaben des AN sind u. a.
Unterstützung der LAF bei den Aufgaben zur Projektsteuerung und -refinanzierung der altlastenfreistellungsrelevanten Maßnahmen (Gefahrenabwehrmaßnahmen) im Projekt LMBV KSE unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vereinbarung zur Altlastenfreistellung zwischen LAF und LMBV KSE.
Hierzu gehören übergreifende Aufgaben wie Kosten- und Termincontrolling, die Steuerung und Überwachung der vereinbarungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen durch die LMBV KSE sowie Fachberatungsleistungen für die LAF im Zusammenhang mit der konkreten technischen Umsetzung der freistellungsrelevanten Maßnahmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektcontrolling und Fachberatung LMBV KSE 2022-2024
Nationale Identifikationsnummer: 137.324
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Griesheim
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64347 Griesheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert umfasst (nur) das Honorar für 2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html