Baggerung Schutzhäfen ABz. Niegripp - Verwertung des Baggergutes Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/815/033

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-elbe.wsv.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bau, Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baggerung Schutzhäfen ABz. Niegripp - Verwertung des Baggergutes

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/815/033
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90522200 Beseitigung von verseuchtem Boden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Baggerung Schutzhäfen ABz. Niegripp - Verwertung des Baggergutes

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Hauptort der Ausführung:

Barby, Zollelbe Magdeburg und Schleusengraben Magdeburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In 3 Schutzhäfen des Außenbezirks Niegripp (Barby, Zollelbe Magdeburg und Schleusengraben Magdeburg) sind die Verlandungen an den Sohlen, verstärkt auch durch vorangegangene Hochwasserereignisse, soweit fortgeschritten, dass dringend Unterhaltungs-Baggerungen erforderlich sind, um dort zukünftig die benötigten Fahrrinnentiefen zu gewährleisten.

Die Bieter der vorliegenden Ausschreibung sollen mit Ihrem Angebot die Übernahme des Baggergutes von einem Transportschiff/ Schute an einem selbst gewählten Ort ihrer Wahl kalkulieren und danach den Entsorgungsweg des Baggergutes so vollziehen, dass alle gesetzlichen Vorgaben z.B. Deponieverordnung (DepV) und das Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) eingehalten werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technischer Wert / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 80
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 142-378152
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2021/815/033
Bezeichnung des Auftrags:

Baggerung Schutzhäfen ABz. Niegripp - Verwertung des Baggergutes

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung ge-genüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,

4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/12/2021