Baggerung Schutzhäfen ABz. Niegripp - Verwertung des Baggergutes Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/815/033
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-elbe.wsv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Baggerung Schutzhäfen ABz. Niegripp - Verwertung des Baggergutes
Baggerung Schutzhäfen ABz. Niegripp - Verwertung des Baggergutes
Barby, Zollelbe Magdeburg und Schleusengraben Magdeburg
In 3 Schutzhäfen des Außenbezirks Niegripp (Barby, Zollelbe Magdeburg und Schleusengraben Magdeburg) sind die Verlandungen an den Sohlen, verstärkt auch durch vorangegangene Hochwasserereignisse, soweit fortgeschritten, dass dringend Unterhaltungs-Baggerungen erforderlich sind, um dort zukünftig die benötigten Fahrrinnentiefen zu gewährleisten.
Die Bieter der vorliegenden Ausschreibung sollen mit Ihrem Angebot die Übernahme des Baggergutes von einem Transportschiff/ Schute an einem selbst gewählten Ort ihrer Wahl kalkulieren und danach den Entsorgungsweg des Baggergutes so vollziehen, dass alle gesetzlichen Vorgaben z.B. Deponieverordnung (DepV) und das Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) eingehalten werden.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baggerung Schutzhäfen ABz. Niegripp - Verwertung des Baggergutes
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung ge-genüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.