MIDEWA 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.midewa.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
MIDEWA 2023
Die MIDEWA sucht einen Kooperationspartner zur Gründung einer gemeinsamen Dienstleistungsgesellschaft, an der dieser Kooperationspartner mit 74,9 % beteiligt werden soll. Die Dienstleistungsgesellschaft wird sodann mit der Betriebsführung für die MIDEWA beauftragt werden. Der obsiegende Kooperationspartner soll zudem einen Anteil an der MIDEWA in Höhe von 25,1 % übernehmen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH („MIDEWA“) ist ein regionaler Wasserversorger im südlichen Sachsen-Anhalt, an dem zu 74,9 % diverse Kommunen und zu 25,1 % die Veolia Wasser Deutschland GmbH („VEOLIA“) beteiligt sind. Für die Zukunftsfähigkeit der MIDEWA soll eine Absicherung der betrieblichen Risiken erfolgen. Gleichzeitig ist die Versorgungssicherheit, die Stabilität des Trinkwasserpreises und die Trinkwasserqualität von besonderer Bedeutung, um die Kundenzufriedenheit sicherzustellen. Zu diesem Zweck soll eine Dienstleistungsgesellschaft gegründet werden, an der ein Kooperationspartner mit 74,9 % beteiligt werden soll. Die Dienstleistungsgesellschaft wird sodann mit der Betriebsführung für die MIDEWA sowie ggfs. deren Tochtergesellschaften beauftragt. Die Konzessionsverträge und somit das Anlagevermögen sowie die Kundenbeziehungen verbleiben bei der MIDEWA und werden nicht auf die Dienstleistungsgesellschaft übergehen.
Es ist eine Überleitung der den übertragenen Leistungen zuzuordnenden operativ tätigen Mitarbeiter der MIDEWA auf die Dienstleistungsgesellschaft vorgesehen.
Ferner sollen sämtliche betriebsnotwendigen beweglichen Vermögensgegenstände, wie Kraftfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsmittel, mit wirtschaftlicher und sachenrechtlicher Wirkung auf die Dienstleistungsgesellschaft übertragen werden. Die Dienstleistungsgesellschaft wird diese auf Basis des Marktwertes erwerben.
Die Dienstleistungsgesellschaft soll das gesamte operative Geschäft der MIDEWA übernehmen, d.h. den gesamten Betrieb der Trinkwasserversorgung auf Basis der Trinkwasserkonzessionen sowie den Betrieb aus dem sonstigen Dienstleistungsgeschäft (Trinkwasserversorgung (außerhalb von Trinkwasserkonzessionen), Abwasser, Bäder, öffentliche Beleuchtung, Fernwärme und Industrie-Projekte).
Die Betriebsführung umfasst unter anderem die Planung, Zuarbeit, insbesondere Datenerhebung, Datenbereitstellung und wasserwirtschaftliche Grundlagenplanung, die Investitions-, Budget- und Finanzierungsplanung für den operativen Betrieb und Zuarbeit für den Wirtschaftsplan der MIDEWA, den Betrieb der Netze und Trinkwasseranlagen und die Betreuung von Hausanschlüssen und Zählerwesen.
Ferner ist die Erhaltung der Betriebsfähigkeit der Trinkwasseranlagen durch Instandhaltung und Investitionen sicherzustellen.
Ein weiterer Aufgabenbereich wird die Übernahme kaufmännischer Leistungen, wie z.B. Einkauf-, Beschaffungswesen und Rechnungswesen, sein. Die Dienstleistungsgesellschaft wird zudem mit der Erbringung von IT-Dienstleistungen betraut.
Der Vertrag der MIDEWA mit der Dienstleistungsgesellschaft soll nach derzeitiger Verfahrensplanung Anfang 2023 beginnen und auf 20 Jahre angelegt sein.
Zum Zweck der Umsetzung des vorstehend beschriebenen Konzeptes sucht die MIDEWA einen Kooperationspartner mittels des gegenständlichen europaweiten Vergabeverfahrens.
Der obsiegende Kooperationspartner soll zudem den Anteil der VEOLIA in Höhe von 25,1 % an der MIDEWA übernehmen. Die Bewertung des, vom Kooperationspartner zu übernehmenden, Anteils ist durch eine überregional tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach anerkannten Bewertungsmaßstäben erfolgt. Der in der Bewertung ausgewiesene Preis für den Geschäftsanteil ist nicht Gegenstand der Verhandlungen.
Für weitere Informationen wird auf den Verfahrensbrief Nr. 1 und das Informationsmemorandum für Bewerber im Teilnahmewettbewerb (Anlage A der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Es ist die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages der MIDEWA mit der Dienstleistungsgesellschaft um weitere 5 Jahre vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 3 Monate sein.
- PL2: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB.
- PL3: Unternehmensdarstellung mit Angaben zur Tätigkeit und zum Inhaber/Gesellschafter/zu Inhabern/Gesellschaftern und zur Geschäftsführung des Unternehmens.
- WL1: Eigenerklärung über den konsolidierten Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus dem Bereich der Betriebsführung im Rahmen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, jeweils bezogen auf die letzten 3 (drei) Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.
- WL2: Nachweis einer aktuell bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung oder einer unwiderruflichen Erklärung des Versicherers (nicht Versicherungsmaklers), dass im Auftragsfalle der für die Dienstleistungsgesellschaft erforderliche Versicherungsschutz gewährt wird. Die Nachweise können in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, müssen jedoch eindeutig lesbar sein. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
- WL3: Vorlage der Jahresabschlüsse oder Geschäftsberichte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
- Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss) WL1 (Eigenerklärung über den konsolidierten Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus dem Bereich der Betriebsführung im Rahmen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung):
Der durchschnittliche konsolidierte Gesamtumsatz der letzten 3 (drei) Geschäftsjahre muss pro Jahr mindestens EUR 60.000.000 betragen.
Der durchschnittliche Umsatz aus dem Bereich der Betriebsführung im Rahmen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung der letzten 3 (drei) Geschäftsjahre muss pro Jahr mindestens EUR 30.000.000 betragen.
- Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss) WL2 (Nachweis einer aktuell bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung oder einer unwiderruflichen Erklärung des Versicherers):
Die Haftpflichtdeckungshöhe muss mindestens für jeweils für Personen- oder Sachschäden EUR 50.000.000 pro Fall und EUR 100.000.000 pro Jahr sowie für Vermögensschäden EUR 5.000.000 pro Fall und EUR 10.000.000 pro Jahr betragen.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von
1. einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen
und
2. die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist.
- TL1: Referenzen: Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Leistungen des Bewerbers in den letzten 10 Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzprojekte sowohl projekt- als auch themenspezifisch mit den geforderten Leistungspaketen vergleichbar sind.
Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Struktur und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen.
Die Referenzen sind nach den folgenden Leistungsbereichen aufzugliedern:
1. Referenz im Bereich der Durchführung der öffentlichen (Trink-)Wasserversorgung und/oder Abwasserentsorgung jeweils über eine öffentlich-private Beteiligungsgesellschaft
2. Referenz im Bereich der kaufmännischen Betriebsführungsdienstleistungen sowie IT-Dienstleistungen für Dritte
Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Darstellung der Tätigkeit
2. Name und Adresse des Auftraggebers mit Ansprechpartner,
(Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) angegeben werden.)
3. Erbrachter Leistungsumfang
4. Leistungszeitraum
- TL2: Nachweise über Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Nachweis des Bewerbers und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bewerbergemeinschaft sowie des eventuellen Eignungsverleihers über Maßnahmen zur Qualitätssicherung, bei inländischen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften nachzuweisen über eine Zertifizierung nach nachfolgend genannten Normen, jeweils mindestens für den Bereich „Trinkwasserversorgung“:
- ISO 9001-2015 (Qualitätsmanagement)
- ISO 50001-2018 (Energiemanagement)
- ISO 14001-2015 (Umweltmanagement)
- ISO 45001-2018 (Arbeits- und Gesundheitsmanagementsystem)
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Zertifikate vorzulegen, aus welchem die zertifizierte Tätigkeit des Betriebs zu entnehmen ist. Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
- TL3: Anzahl der Mitarbeiter gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV analog. Es ist eine Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Mitarbeiterzahl erforderlich. Diese umfasst folgende Angaben:
- Anzahl der durchschnittlich jährlich festangestellten Mitarbeiter (Gesamt)
- Anzahl der durchschnittlich jährlich festangestellten Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich
- Anzahl der durchschnittlich jährlich festangestellten Mitarbeiter im IT-Bereich
- Anzahl der durchschnittlich jährlich festangestellten Mitarbeiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Versorgungstechnik im Bereich der Wasser- und/oder Abwasserwirtschaft
- Anzahl der durchschnittlich jährlich festangestellten Mitarbeiter im Bereich Hoch- und Tiefbau
- TL4: Darstellung der technischen Ausstattung, insbesondere auch mit Blick auf mögliche Unterstützung im Falle von Hochwasser, Havarien o.Ä.
Wie aus dem Informationsmemorandum (Anlage A) ersichtlich, lassen sich die Leistungen wie folgt gliedern:
- Leistungen in Bezug auf die Konzessionen
- Kaufmännische Leistungen
- IT-Dienstleistungen
- Dienstleistungsgeschäft
- Bauleistungen in Bezug auf Neuinvestitionen und Erneuerungsinvestitionen
Dies ist bei der Darstellung der technischen Ausstattung zu berücksichtigen.
- Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss) TL1 (Referenzen): Es sind mindestens jeweils drei besonders einschlägige (vergleichbare) Referenzen pro vorbezeichnetem Leistungsbereich einzureichen.
- Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss) TL3 (Anzahl der Mitarbeiter gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV analog): Die Anzahl der durchschnittlich jährlich festangestellten Mitarbeiter muss mindestens 400 betragen.
Die Anzahl der durchschnittlich jährlich festangestellten Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich muss mindestens 50 betragen.
Die Anzahl der durchschnittlich jährlich festangestellten Mitarbeiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Versorgungstechnik im Bereich der Wasser- und/oder Abwasserwirtschaft muss mindestens 250 betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.