Rahmenvertrag zur Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Bundesautobahnen Referenznummer der Bekanntmachung: 483

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 225-591569)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag zur Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Bundesautobahnen

Referenznummer der Bekanntmachung: 483
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90611000 Straßenreinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag zur Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Bundesautobahnen in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/12/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 225-591569

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3
Anstatt:

Mit dem Angebot:- Angaben über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)- Realisierungskonzept je LosAuf Verlangen der Vergabestelle:- entsprechende Nachweise zur Beschäftigtenzahl (falls erforderlich)- Benennung der Unterauftragnehmer- Nachweis der Qualifikation des einzusetzenden Personals bezüglich Verkehrssicherung gemäß RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) unter Berücksichtigung der ARS A 5.2 sowie der MVAS 99 (Merkblatt über Rahmenbedingungen für Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen)Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen zur Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Bundesautobahnen oder Bundesstraßen für einen öffentlichen Auftraggeber.

muss es heißen:

Mit dem Angebot:- Angaben über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)- Realisierungskonzept je Los- Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWGAuf Verlangen der Vergabestelle:- entsprechende Nachweise zur Beschäftigtenzahl (falls erforderlich)- Benennung der Unterauftragnehmer- Nachweis der Qualifikation des einzusetzenden Personals bezüglich Verkehrssicherung gemäß RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) unter Berücksichtigung der ARS A 5.2 sowie der MVAS 99 (Merkblatt über Rahmenbedingungen für Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen)Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen zur Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Bundesautobahnen oder Bundesstraßen für einen öffentlichen Auftraggeber.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: