Kontrollprüfungen - HWSB Wehr Neuwerben Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0222/GN-NT1
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kontrollprüfungen - HWSB Wehr Neuwerben
Kontrollprüfungen - HWSB Wehr Neuwerben
Quitzöbel
Gem. Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlage:
2. Leistungsinhalte.
2.1 Allgemein
Die Angebotsabfrage bezieht sich auf den zum Zeitpunkt der Abfrage gesamten erfassbaren Leistungsumfang für die Kontrollprüfungen während der Bauausführung für die Sanierung des Wehrs Neuwerbens. Die beschriebenen Leistungsinhalte basieren auf einer Einschätzung des Auftraggebers auf Grundlage von Erfahrungswerten und einschlägiger Fachliteratur sowie Fachbeiträgen Dritter.
Ergeben sich im Zuge der Bearbeitung neue Erkenntnisse und Sachverhalte die den notwendigen Leistungsumfang gegenüber der Leistungsbeschreibung erweitern, erfolgt eine Angebotsabfrage und oder Vertragsanpassung für diese zusätzlichen oder erweiterten Leistungen. Der Auftraggeber behält es sich vor, das zulässige Vergabeverfahren festzulegen.
Sämtliche Beprobungen/ Untersuchungen/ Auswertungen zu Betonen haben unter Einhaltung der gültigen Normen sowie ZTV-W LB 215 und ZTW-W 219 sowie den weiteren darin zitierten Normen zu erfolgen.
2.2 Kontrollprüfung Beton
2.2.1 Kontrollprüfungen Betonwerk
Den Beton bezieht der AN vornehmlich aus dem Betonwerkmischwerk
Gilde GmbH Werk Sandau
Fehnweg 4
39524 Sandau (Elbe)
Dort sind die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Proben gemäß zu erstellenden Prüfplänen zu entnehmen und die Auswertung entweder vor Ort bzw. im Labor vorzunehmen.
Hierbei sollen auch die Betonausgangsstoffe insbesondere Korngrößenverteilung und die Petrographische Bestimmung der Zuschlagsstoffe untersucht werden. Außerdem sind bei den Frischbetonprüfungen der Ausbreitversuch und die Rohdichtebestimmung durchzuführen.
2.2.2 Kontrollprüfungen Baustelle / Bauteil
Direkt in der Örtlichkeit sollen weitere Beprobungen gemäß dem zu erstellenden Prüfplanen anhand der Leistungen des Leistungsverzeichnisses bei der Anlieferung des Betons erfolgen.
Hier sollen bei den Frischbetonprüfungen insbesondere der Ausbreitversuch, die Rohdichtebestimmung sowie die Bestimmung des Setzfließmaßes durchgeführt. Bei der Festbetonprüfung ist die Entnahme des Betons für die Herstellung der Probekörper ebenfalls Vor-Ort vorzunehmen. Bei den Probekörpern sollendie Druckfestigkeit sowie Rohdichte geprüft werden, ebenso die Frostbeständigkeit. Außerdem sollen die Haftzugfestigkeitsprüfung und der Ankerversuch bei den entsprechenden Betonen durchgeführt werden.
2.3 Berichte / Besprechungen
Die Auswertung der Versuche und Übermittelung der Protokolle hat zeitnah entsprechend Leistungsverzeichnis zu erfolgen.
2.4 Beprobung Erdaushub und Bauschutt
Die Klassifizierung von der Baustelle zu entfernenden Erdaushub bzw. Bauschuttes ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. der Oberbauleitung durchzuführen. Es sind jeweils aus 4 Einzelproben eine Mischprobe herzustellen.
Diese Proben sind nach LAGA und DepV zu untersuchen.
2.5 Nebenkosten
In den Einheitspreis sind alle anfallenden Kosten / Nebenkosten und Riesekosten zur Leistungserbringung einzukalkulieren. Dies umfasst zum Beispiel auch:
- Fahrt- und Übernachtungskosten,
- Versandkosten, Kosten für Datenübertragung,
- Vervielfältigungskosten,
- Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten,
- Materialkosten,
- Kosten für Prüf- bzw. Probenahmegeräte,
- Transportkosten ins Labor,
- Laborkosten,
- Hilfs- und Fremdenergien,
- Kosten für Lagerung,
- Ggf. Stillstandzeiten während Beprobung Betonherstellung bzw. Antransport.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kontrollprüfungen - HWSB Wehr Neuwerben
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (u. a. die Angebots- / Vergabeunterlagen, usw.).
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten / Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren, werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben,
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog („Infokatalog“) über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Nachfoderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten / Bewerbern / Bietern keine Kosten erstattet;
9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die rst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Halle
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Wehr Neuwerben
Kontrollprüfung Betonwerk, Bohrkernentnahme und Beurteilung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
- Bohrkernentnahme, Aufbereitung
- Beurteilung der Bausubstanz der Wehrtürmezur Planungssicherheit für den Einbau der Widerlager für die Revisionsverschlüsse
Aufgrund des gestörten Bauablaufes ist es während der Bauausführung regelmäßig notwendig, die Ausführungsplanung mit Nachweisen zu untersetzen. Somit kann eine hinreichende Planungssicherheit für die weitere Bauausführung sichergestellt werden.
Aufgrund der mangelnden Aussagen zum Bestandsbauwerk und der Bausubstanz der Wehrtürme ist die im Nachtrag beschriebene Leistung zur Bohrkernentnahme, Aufbereitung und Beurteilung notwendig.