Fachplanung Technische Ausrüstung zur Umsetzung DigitalPakt an Schulen im Landkreis Saalekreis; Los 5 - Bereich V Referenznummer der Bekanntmachung: VST-236/2021/Bu
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung zur Umsetzung DigitalPakt an Schulen im Landkreis Saalekreis; Los 5 - Bereich V
Ingenieurleistungen zur Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4 - Starkstromanlagen und der Anlagengruppe 5 - Fernmelde u. informationstechnische Anlagen für Schulen im Landkreis Saalekreis.
Die Beauftragung erfolgt zunächst jeweils für die Leistungsphasen 1 bis 3. Die Übertragung der Leistungsphasen 5 bis 8 (optional) ist abhängig von der Billigung der Entwurfsunterlage und der Sicherstellung der Finanzierung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Optionen besteht nicht.
Ingenieurleistungen zur Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen und der Anlagengruppe 5 Fernmelde u. informationstechnische Anlagen für die Schulen:
Objekt 1 - Gemeinschaftsschule „J. G. Borlach“, August Bebel Straße 18, 06231 Bad Dürrenberg
Objekt 2 - Gemeinschaftsschule "Goethe-Schule Bad Lauchstädt", Haus 1, Querfurter Straße 12, 06246 Bad Lauchstädt
Objekt 3 - Gemeinschaftsschule "Goethe-Schule Bad Lauchstädt", Haus 2, Hallesche Straße 21, 06246 Bad Lauchstädt
Objekt 4 - Gymnasium Querfurt - Haus II, A.d.Geistpromenade 29, 06268 Querfurt
Objekt 5 - Domgymnasium Haus 1, Albrecht-Dürer-Straße 2, 06217 Merseburg
Objekt 6 - Domgymnasium Haus 2, Domplatz 4, 06217 Merseburg
Bei Beauftragung der optional vereinbarten Leistungen laut ausgeschriebenem Vertrag (Lph 5-8): Laufzeit Ende 31.12.2024.
Leistungsphasen 5 bis 8
Mit dem Angebot sind keine Entwürfe zu der gestellten Aufgabe einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister einzureichende Unterlagen:
-Nachweis Berufsqualifikation für den Beruf des Ingenieurs bzw. Studienabschluss einer zur Leistungserbringung befähigenden Qualifikation
-Erklärungen nach § 123 und 124 GWB über das Vorliegen oder das Nichtvorliegen von zwingenden und/oder fakultativen Ausschlussgründen;
-bei vorliegenden Ausschlussgründen: Erklärung des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB mit entsprechenden Nachweisen
-Erklärung ob die Weitervergabe von Auftragsanteilen als Unteraufträge beabsichtigt ist mit entsprechenden Angaben (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
-Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (§ 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
-ggf. Erklärung Bietergemeinschaft (FB 234)
Bietergemeinschaften werden unter folgenden Bedingungen zugelassen:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
-dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und
-dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bietergemeinschaften haben in ihrem Angebot ihre Mitglieder und deren Aufgaben (Arbeitsteilung) innerhalb des Projektes anzugeben. Sie haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt.
Sollen die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten werden, sind die nachstehenden Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Die vorstehend genannten Unterlagen/ Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einzureichende Unterlagen:
-Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Für den Nachweis genügt die Kopie der Police oder die Zusicherung des Bewerbers zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichen Zusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung in der geforderten Höhe. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch.
-Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie Angabe des Teils des Auftrages, welcher unter Umständen an Dritte vergeben werden soll.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Die vorstehend genannten Unterlagen/ Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einzureichende Unterlagen:
*Referenzliste für Fachplanungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5 gemäß § 55 HOAI der letzten 3 bis 5 Jahre mit den Schwerpunkten:
-passives Datennetz in öffentlichen Gebäuden;
-Realisierung der Leistungen bei laufender Nutzung
Mit folgenden Angaben:
-Auftraggeber/Ansprechpartner (Name/Telefonnummer)
-Nutzungsfläche
-Baukosten
-Planungs- und Bauzeit
-erbrachte Leistungsphasen.
Vom Bewerber sind die aus seiner Sicht mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in der Liste zu kennzeichnen.
*Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Projektleiter und Stellvertreter) namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung (i. S. d. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) sowie die Angaben über deren Erfahrungen mit mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt zu den o. g. Schwerpunkten.
Die vorstehend genannten Unterlagen/ Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich die Anforderung von weiteren Nachweisen und Erklärungen vor.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung;
3) Informationen zum Umgang des Auftraggebers mit den erhobenen Daten (entprechend der Datenschutz- Grundverordnung) sind als Anlage in den Vergabeunterlagen zu finden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landesverwaltungsamt.sachsenanhalt.de
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht
Innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.