B 86 Ortsumgehung Annarode-Siebigerode-Mansfeld: Objektplanung Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: S211-001-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsbb.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 86 Ortsumgehung Annarode-Siebigerode-Mansfeld: Objektplanung Verkehrsanlagen
Das Vorhaben umfasst die Planung für den Neubau der B 86 Ortsumgehung (OU) Annarode-Siebigerode-Mansfeld.
Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Zusammenschluss der im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Maßnahme B 86 OU Mansfeld (Teilprojekt B86-G11-ST) und der Maßnahme B 86 OU Annarode-Siebigerode (Teil des Förderprogrammes gemäß Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG - Artikel 1 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 08.08.2020). Hinweis: Die OU B 86 Mansfeld ist ebenfalls Bestandteil des genannten Förderprogrammes.
Die Länge der Planungsstrecke beträgt ca. 9,92 km.
Die B 86 ist im Untersuchungsraum geprägt von einer von der bewegten Topographie bestimmten Linienführung. In den Ortsdurchfahrten Annarode, Siebigerode und Mansfeld ist die Linienführung an die historisch entstandene Bebauung angepasst.
Im Bereich der Ortsdurchfahrten kommt es auf Grund der stark gekrümmten Linienführung, der engen Bebauung sowie der zahlreichen Knotenpunkte und Grundstückszufahrten zu deutlichen Behinderungen des Durchgangsverkehrs und zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Auf Grund der engen Krümmen und der relativ geringen Fahrbahnbreiten sind Begegnungsfälle von Lkw in einigen Abschnitten nicht möglich. Mit dem Ziel, die Ortskerne zu entlasten, wird deshalb der Bau der Ortsumgehungen erforderlich.
Die Baukosten betragen ca. 38,2 Mio. € brutto.
Mansfeld
- Objektplanung Verkehrsanlagen: Lph 1 und 2, optional Lph 3 - 4 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1;
- Besondere / Zusätzliche Leistungen: Begleitung des Raumordnungsverfahrens inklusive Teilnahme an Besprechungen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2 „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9 der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
B 86 Ortsumgehung Annarode-Siebigerode-Mansfeld: Objektplanung Verkehrsanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06130
Land: Deutschland