Planungsleistungen nach VgV § 73 ff. für die „Dritte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ (ISEK) in der Welterbestadt Quedlinburg mit den angehörigen Ortsteilen und Ortschaften. Referenznummer der Bekanntmachung: 3.1-1/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.quedlinburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen nach VgV § 73 ff. für die „Dritte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ (ISEK) in der Welterbestadt Quedlinburg mit den angehörigen Ortsteilen und Ortschaften.
Die Welterbestadt Quedlinburg plant die dritte Fortschreibung des im Jahr 2001 beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK). Das ISEK soll Anfang 2022 begonnen werden und in einem Beschluss im Jahr 2024 enden.
06484 Quedlinburg
Die Welterbestadt Quedlinburg plant die „Dritte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ (ISEK). Genauere Daten zum Planungsumgriff können der zum Download zur Verfügung gestellten Unterlage entnommen werden. Die Leistungsbeschreibung zur Fortschreibung des ISEK, sind die in dem zum Download zur Verfügung gestellten Dokument definiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen nach VgV § 73 ff. für die „Dritte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ (ISEK) in der Welterbestadt Quedlinburg mit den angehörigen Ortsteilen und Ortschaften.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu Punkt II.2.5) Zuschlagskriterien
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien sind in der Bewertungsmatrix dargestellt und beinhalten die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wie Anzahl der Beschäftigten, Bürostruktur und Referenzen. Der Preis findet in der Bewertung keine Berücksichtigung. Allerdings behält sich der Auftraggeber vor, bei gleicher Qualifikation (Wertungspunkte 7.2 bis 7.2.2 der Bewertungsmatrix) das kostengünstigere Angebot anzunehmen. Gleichzeitig behält sich der Auftraggeber vor, sofern der vorgesehene Finanzierungsrahmen (90.000,00 €) überschritten wird, keine Auftragsvergabe zu vergeben.
Der Auslober stellt Antragsformulare zur Verfügung, welche unter der unter I.3 genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Angebote werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) verfügt, kann diese in Ergänzung des Antragsformulars eingereicht werden. Die Ziffer 1-3, sowie 6 des Ant...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. GWB § 160 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.