Planungsleistungen nach VgV § 73 ff. für die „Dritte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ (ISEK) in der Welterbestadt Quedlinburg mit den angehörigen Ortsteilen und Ortschaften. Referenznummer der Bekanntmachung: 3.1-1/21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.quedlinburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen nach VgV § 73 ff. für die „Dritte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ (ISEK) in der Welterbestadt Quedlinburg mit den angehörigen Ortsteilen und Ortschaften.

Referenznummer der Bekanntmachung: 3.1-1/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Welterbestadt Quedlinburg plant die dritte Fortschreibung des im Jahr 2001 beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK). Das ISEK soll Anfang 2022 begonnen werden und in einem Beschluss im Jahr 2024 enden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE09 Harz
Hauptort der Ausführung:

06484 Quedlinburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Welterbestadt Quedlinburg plant die „Dritte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ (ISEK). Genauere Daten zum Planungsumgriff können der zum Download zur Verfügung gestellten Unterlage entnommen werden. Die Leistungsbeschreibung zur Fortschreibung des ISEK, sind die in dem zum Download zur Verfügung gestellten Dokument definiert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 191-496619
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen nach VgV § 73 ff. für die „Dritte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ (ISEK) in der Welterbestadt Quedlinburg mit den angehörigen Ortsteilen und Ortschaften.

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

zu Punkt II.2.5) Zuschlagskriterien

Die Gewichtung der Zuschlagskriterien sind in der Bewertungsmatrix dargestellt und beinhalten die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wie Anzahl der Beschäftigten, Bürostruktur und Referenzen. Der Preis findet in der Bewertung keine Berücksichtigung. Allerdings behält sich der Auftraggeber vor, bei gleicher Qualifikation (Wertungspunkte 7.2 bis 7.2.2 der Bewertungsmatrix) das kostengünstigere Angebot anzunehmen. Gleichzeitig behält sich der Auftraggeber vor, sofern der vorgesehene Finanzierungsrahmen (90.000,00 €) überschritten wird, keine Auftragsvergabe zu vergeben.

Der Auslober stellt Antragsformulare zur Verfügung, welche unter der unter I.3 genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Angebote werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) verfügt, kann diese in Ergänzung des Antragsformulars eingereicht werden. Die Ziffer 1-3, sowie 6 des Ant...

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gem. GWB § 160 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb

einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/11/2021