VE 2 CMD Gebäude_TGA Referenznummer der Bekanntmachung: 54_OVGU_012-2021-0002
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ovgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 2 CMD Gebäude_TGA
Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (OvGU) beabsichtigt die Errichtung eines Instituts zur Entwicklung zukunftsorientierter Methoden für die Produkt- und Systementwicklung auf Basis physikalischer Modelle, simulativer Abbildungen und virtueller Verknüpfung. Die insgesamt 11 eigenständigen Prüfeinrichtungen des Instituts dienen primär der Verifizierung der entwickelten Methoden.
Das Institut trägt den Namen "Center for Method Development" (CMD) und ist eine Betriebseinheit der OvGU.
Finanzielle Basis sind folgende Zuweisungsbescheide, jeweils einschließlich technischer Ausrüstungen:
1) Des MWWD des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.12.2016 für ein Gebäude mit einem Budget von ca. 10.0 Mio. EUR aus Haushaltsmitteln des Landes Sachsen-Anhalt
2) Der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt über ca. 20 Mio. EUR für die Prüfeinrichtungen.
Mit dem CMD wird an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg ein Technologiezentrum zur Entwicklung zukunftsfähiger Antriebssysteme für individuelle und kommerzielle Mobilität mit dem Schwerpunkt der dafür notwendigen modernen, virtuellen Entwicklungsmethoden errichtet.
Gebäude
Barleben
Planungs- und Bauleistungen für die Gebäudeerstellung als Komplettleistung
TGA 1
Barleben
Planungs- und Bauleistungen für die Gebäudetechnik als Komplettleistung
TGA 2
Barleben
Planungs- und Bauleistungen für die prüfstandsnahe Gebäudetechnik als Komplettleistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärungen nach EU VOB/A
a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
c) Erklärung in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden zu sein.
d) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
e) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung.
f) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Erklärungen nach dem Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt
a) Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gem. § 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes
b) Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation gem. § 12 des Landesvergabegesetzes
c) Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. § 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetze
d) Erklärung zur Handwerksrolleneintragung gemäß § 5 Landesvergabegesetz i.V.m. § 2 der Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge im Sinne der Handwerksordnung Anlage A
Hinweis: Die "Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes", die den Vergabeunterlagen ebenfalls beigefügt sind, werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
B) Vorlage von Nachweisen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist
Nicht präqualifizierte Unternehmen, der Angebote in die engere Wahl kommen haben auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist zu den vorgenannten Erklärungen folgende Nachweise zu erbringen
a) Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (sofern zutreffend).
b) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend).
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist). Im Original soweit nur als Original gültig.
d) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt). Im Original soweit nur als Original gültig.
e) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Im Original soweit nur als Original gültig.
f) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen. Im Original soweit nur als Original gültig.
C. Hinweise zur Form der Eigenerklärungen und den zu erbringenden Nachweisen
• Die Erklärungen gem. A) nach EU VOB/A sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt VHB 124 (den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) abzugeben.
• Bei Eigenerklärungen mittels VHB 124 oder EEE sind auf gesondertes Verlangen die unter B) genannten Nachweise zu erbringen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
• Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen.
• Die Erklärungen nach dem Landesvergabegesetz sind sowohl von nicht präqualifizierten Unternehmen, auch von präqualifizierten Unternehmen einzureichen. Die für die Erklärungen nach dem Landesvergabegesetz zu verwenden Formulare sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
• Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen gilt folgendes: Die Erklärungen für die anderen Unternehmen gem. A) nach EU VOB/A sind auf gesondertes Verlangen entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt VHB 124 (den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) abzugeben. Bei Eigenerklärungen mittels VHB 124 oder EEE sind für die anderen Unternehmen des Weiteren die unter B) genannten Nachweise zu erbringen. Für andere Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegelegt werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Erklärungen nach dem Landesvergabegesetz sind sowohl für nicht präqualifizierte andere Unternehmen, auch für präqualifizierte andere Unternehmen einzureichen. Die für die Erklärungen nach dem Landesvergabegesetz zu verwenden Formulare sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
• Beabsichtigt der Bieter sich der Befähigung zur Berufsausübung anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er diese Unternehmen in seinem Angebot benennen.
• Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Erklärung nach EU VOB/A
Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
B. Hinweise zur Form der Eigenerklärung
• Die Erklärung gem. A) nach EU VOB/A sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt VHB 124 (den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) abzugeben.
• Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen gilt folgendes: Die Erklärungen für die anderen Unternehmen gem. A) nach EU VOB/A sind auf gesondertes Verlangen entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt VHB 124 (den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) abzugeben.
• Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten in seinem Angebot benennen.
• Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben.
• Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
A) Mit dem Angebot einzureichende Eigenerklärungen:
Erklärungen nach EU VOB/A
a) Erklärung, in den letzten 3 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben.
b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
c) Angabe, welche Teile des Auftrags an andere Unternehmen vergeben werden sollen.
B) Vorlage von Nachweisen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist
Nicht präqualifizierte Unternehmen, der Angebote in die engere Wahl kommen haben auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist zu den vorgenannten Erklärungen folgende Nachweise zu erbringen
a) Drei Referenznachweise zu mit Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber).
b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
c) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, vorzulegen.
C. Hinweise zur Form der Eigenerklärungen und den zu erbringenden Nachweisen
• Die Erklärungen gem. A) nach EU VOB/A sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt VHB 124 (den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) abzugeben.
• Bei Eigenerklärungen mittels VHB 124 oder EEE sind auf gesondertes Verlangen die unter B) genannten Nachweise zu erbringen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
• Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen.
• Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen gilt folgendes: Die Erklärungen für die anderen Unternehmen gem. A) nach EU VOB/A sind auf gesondertes Verlangen entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt VHB 124 (den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) abzugeben. Bei Eigenerklärungen mittels VHB 124 oder EEE sind für die anderen Unternehmen des Weiteren die unter B) genannten Nachweise zu erbringen. Für andere Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegelegt werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
• Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten in seinem Angebot benennen.
• Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.