Ausschreibung im Rahmen des Förderprogramms "DigitalPakt" Referenznummer der Bekanntmachung: T-10.2 / 33 / 2021 (L)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung im Rahmen des Förderprogramms "DigitalPakt"
Los 1 - Beschaffung von interaktiven Tafelsystemen
Los 2 - Beschaffung von Server- und Netzwerktechnik
Beschaffung von interaktiven Tafelsystemen
Geschwister-Scholl-Gymnasium in 06712 Zeitz
Haus 1: Humboldtstraße 7
Haus 2: Käthe-Niederkirchner-Straße 56
Los 1 - Beschaffung von interaktiven Tafelsystemen
- 33 Stück interaktives Tafeldisplay
- 12 Stück Tafelbefestigung - Typ 1 - Doppelpylone
- 21 Stück Tafelbefestigung - Typ 2 - Tafelflügel links / rechts
- 33 Stück OPS- Slot- Computer
- 33 Stück Eingabegeräte Set
- 33 Stück Dokumentenkamera
- 33 Stück Entsorgung von Verpackungsmüll
Beauftragt wird die Lieferung der Komponenten sowie der fachgerechte Auf-/Einbau der Tafelsysteme
Beschaffung von Server- und Netzwerktechnik
Geschwister-Scholl-Gymnasium in 06712 Zeitz
Haus 1: Humboldtstraße 7
Haus 2: Käthe-Niederkirchner-Straße 56
Los 2 - Beschaffung von Server- und Netzwerktechnik
- 15 Stück verschiedene Layer 3 Switch
- 23 Stück AccessPoints
- 550 Stück Patchkabel
- 50 Stück LWL-Patchkabel
- 50 Stück SFP+ Module
- 2 Stück QSFP+
- 1 Stück unterbrechungsfreie Stromversorgung
- 5 Stück Kabel Kaltgeräte-Verlängerung
- 1 Stück Netzwerkspeicher
Beauftragt wird lediglich die Lieferung der Komponenten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen müssen bis zum 04.01.2022, 12:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt eingehen sind nicht mehr "rechtzeitig" im Sinne der vorgenannten Vorschrift und können u. U. nicht mehr beantwortet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).