Eventleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2021-0005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://san.aok.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de/Center
Abschnitt II: Gegenstand
Eventleistungen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und einer Eventagentur über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzungsplanung, Vorbereitung, Organisation, Koordination, Betreuung und Durchführung von verschiedenen Events.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzungsplanung, Vorbereitung, Organisation, Koordination, Betreuung und Durchführung von Events mit einer entsprechenden Eventagentur für den Zeitraum vom 1.4.2022 bis 31.3.2024 abzuschließen.
Die Eventleistungen der AOK Sachsen-Anhalt umfassen sowohl Veranstaltungen, die auf den öffentlichen Unternehmensauftritt einzahlen und die AOK-Markenwerte gegenüber Versicherten und potenziellen Neukunden transportieren, als auch zielgruppenspezifische Veranstaltungen, u. a. für Mitarbeiter, Leistungserbringer und politische Vertreter. Es existieren unterschiedliche Event-Typen. Je nach Veranstaltungsformat und -zielen kann die Inszenierung des Event-Erlebnisses einen stärker informierenden bzw. aufklärenden oder unterhaltenden Charakter aufweisen.
Die Konzeption der Events, die Bereitstellung der Eventmodule und des Equipments sind grds. nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um 2 weitere Jahre bis längstens 31.03.2026 zu verlängern. Ein Anspruch auf Verlängerung seitens des Auftragnehmers besteht nicht.
Die Auftraggeberin überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe.
Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.1.2) und III.1.3) Teilnahmebedingungen erfüllen.
Sofern mehr als die geplante Höchstzahl an Bewerbern zur Verfügung steht, erfolgt unter den dann noch verbleibenden Bewerbern die Ermittlung der erreichten Punktzahl aus der Anlage TN1. Die Auftraggeberin wird dazu jeweils die erzielte Gesamtpunktzahl ermitteln. Diese ergibt sich aus der Addition der erreichten Punkte der lfd. Nummern 1 bis 6 der Anlage TN1, Fragenkatalog zum Teilnahmeantrag. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl führt die Rangfolge an.
Zur Angebotsabgabe werden, eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber vorausgesetzt, maximal die 5 Bewerber aufgefordert, die die höchsten Punktzahlen haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausgefüllter und unterzeichneter Vordruck "Bewerbererklärung" (aufgrund Runderlasses des MW des LandesSAN vom 21.11.2008 - 41-32570/3).
Einfacher Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister (Ausstellungsdatum nicht vor dem 01.09.2021).
Hinsichtlich weitergehender Anforderungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Nachweis einer bestehenden, marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung aus der hervorgeht, dass Versicherungsschutz im Fall von Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht. Die Höhe darf für Personenschäden eine Mindestdeckungssumme von 3,5 Mio. EUR je Schadensfall nicht unterschreiten. Dieser Nachweis darf bei Ende der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
Hinsichtlich weitergehender Anforderungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Höhe darf für Personenschäden eine Mindestdeckungssumme von 3,5 Mio. EUR je Schadensfall nicht unterschreiten. Dieser Nachweis darf bei Ende der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
1) Referenzkunden
Die Auftraggeberin fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung), dass der Bewerber über mindestens 2 unterschiedliche Referenzkunden in den vergangenen 3 Jahren (2018-2020) verfügt bzw. verfügt hat, für die er bereits Aufträge ausgeführt hat, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Referenzkunden muss im Referenzzeitraum 2018-2020 mindestens 1 Jahr bestanden haben.
Die Angaben sind in der Anlage TN1_Fragenkatalog zum Teilnahmeantrag und in der Eigenerklärung zu Referenzen (Anlage TNE1) zu tätigen.
2) Referenzprojekte
Es sind 3 verschiedene Referenzprojekte darzustellen, welche innerhalb der vergangenen 3 Jahre (2018-2020) stattfanden.
Bei dem Referenzprojekt 1 muss es sich um eine Marketingaktion im mitteldeutschen Raum (Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen) handeln/gehandelt haben, welche als Serie (mind. 5-fache Durchführung) veranstaltet wurde (Mindestbedingung).
Für die Darstellung ist die Eigenerklärung zu Referenzen (Anlage TNE1) zu verwenden.
3) Vorliegen des Hauptsitzes des Auftragnehmers in Mitteldeutschland (insbesondere Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen), so dass die Teilnahme an Abstimmungen am Sitz der Auftraggeberin in Magdeburg innerhalb von max. 3h nach Aufforderung taggleich möglich ist.
4) Hinsichtlich weitergehender Anforderungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Benennung von mindestens 2 unterschiedliche Referenzkunden in den vergangenen 3 Jahren (2018 - 2020), für die der Bewerber bereits operativ Aufträge ausgeführt hat und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind.
Darstellung von 3 verschiedene Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 3 Jahre (2018-2020) stattfanden.
Bei dem Referenzprojekt 1 muss es sich um eine Marketingaktion handeln/gehandelt haben, welche als Serie (mind. 5-fache Durchführung) im mitteldeutschem Raum (Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen) veranstaltet wurde.
Vorliegen des Hauptsitzes des Auftragnehmers in Mitteldeutschland (insbesondere Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen), so dass die Teilnahme an Abstimmungen am Sitz der Auftraggeberin in Magdeburg innerhalb von max. 3h nach Aufforderung taggleich möglich ist.
Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von:
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Paragraph 10 LVG LSA);
- Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland;
2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID
CXP4YRARFGQ zum Download zur Verfügung.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.
3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten;
4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRARFGQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.