Containeranlage im Zuge der Sanierung der Sekundarschule Wladimir Komarow, Stadtseeallee 97, 39576 Hansestadt Stendal Referenznummer der Bekanntmachung: 65.1072/530/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-stendal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Containeranlage im Zuge der Sanierung der Sekundarschule Wladimir Komarow, Stadtseeallee 97, 39576 Hansestadt Stendal
Los 530 - Container Lieferung und Miete
Sekundarschule "Wladimir Komarow", Stadtseeallee 97, 39576 Hansestadt Stendal
Aufstellung einer 2-geschossigen Unterrichtscontaineranlage bestehend aus 4 Klassenräumen und einem Flur je Etage (insgesamt 8 Klassenräume) sowie Aufstellung einer WC-Containeranlage bestehend aus einem WC-Container Damen/Herren und jeweils einem WC-Container für Jungen und einem für Mädchen zur temporären Schulerweiterung während der Sanierung der Sekundarschule "Wladimir Komarow". Die Unterrichtscontaineranlage und der WC-Container Damen/Herren haben eine Mietdauer von 18 Monaten. Die Mietdauer für den WC-Container für Jungen und den WC-Container für Mädchen beträgt 10 Monate.
Bei Verzögerung der Sanierungsarbeiten der Sekundarschule "Wladimir Komarow" sind die Containeranlagen weiterhin erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)
Die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) umfasst folgende Angaben:
- Angabe zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Handelsregister oder gleichwertiges Register)
- Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt; Angabe zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Liegen Ausschlussgründe vor, besteht gemäß § 125 GWB die Möglichkeit der Selbstreinigung.
Der Auftraggeber akzeptiert gemäß § 48 Abs. 3 VgV auch die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV.
2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft in der engeren Wahl zur Bestätigung der Eigenerklärung einzureichen:
2.1) entsprechende Bescheinigung der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Handelsregister oder gleichwertiges Register)
2.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
3) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des jeweiligen Unternehmens nicht ausgestellt, wird diese durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates ersetzt.
4) Die hier unter 1), 2.1) und 2.2) genannten Bedingungen/Angaben können auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen, die den Anforderungen des
Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens erbracht werden (§ 122 Abs. 3 GWB i.V.m. § 48 Abs. 8 VgV). Das entsprechende Zertifikat/Bescheinigung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Angaben/Bescheinigungen, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Bedingungen nicht oder nicht hinreichend belegen, sind zusätzlich einzureichen.
5) Anforderungen/Bestimmungen für Unterauftragnehmer/Eignungsleihe siehe VI.3) 3) dieser Bekanntmachung.
1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)
Die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) umfasst folgende Angabe: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betriftt, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Bei einer Bietergemeinschaft werden die entsprechenden vorgenannten Angaben aller Mitglieder der Bietergemeinschaft kumulativ betrachtet.
Der Auftraggeber akzeptiert gemäß § 48 Abs. 3 VgV auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV.
2) Die hier unter 1) genannten Angaben können auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen, die den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens erbracht werden (§ 122 Abs. 3 GWB i.V.m. § 48 Abs. 8 VgV). Das entsprechende Zertifikat/Bescheinigung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Angaben, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Anforderungen nicht oder nicht hinreichend belegen, sind zusätzlich einzureichen.
3) Anforderungen/Bestimmungen für Unterauftragnehmer/Eignungsleihe siehe VI.3) 3) dieser Bekanntmachung.
1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)
Die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) umfasst folgende Angaben:
- Erklärung, dass in den letzten bis zu 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
Der Auftraggeber akzeptiert gemäß § 48 Abs. 3 VgV auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV.
2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft in der engeren Wahl zur Bestätigung der Eigenerklärung einzureichen:
2.1) 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen aus den letzten bis zu 5 Jahren mit mindestens Angabe des Ansprechpartners, der Art der ausgeführten Leistung, der Auftragssumme sowie des Ausführungszeitraumes
Bei einer Bietergemeinschaft sind die 3 Referenzen von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen.
2.2) Zahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten 3 Jahren und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren
Bei einer Bietergemeinschaft werden die entsprechenden vorgenannten Angaben aller Mitglieder der Bietergemeinschaft kumulativ betrachtet.
3) Die hier unter 1), 2.1) und 2.2) genannten Angaben können auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen, die den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens erbracht werden (§ 122 Abs. 3 GWB i.V.m. § 48 Abs. 8 VgV). Das entsprechende Zertifikat/Bescheinigung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Angaben, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Anforderungen nicht oder nicht hinreichend belegen, sind zusätzlich einzureichen.
4) Anforderungen/Bestimmungen für Unterauftragnehmer/Eignungsleihe siehe VI.3) 3) dieser Bekanntmachung.
Mit dem Angebot sind vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Erklärungen gemäß LVG LSA einzureichen:
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA,
- Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation § 12 LVG LSA
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA (falls zutreffend),
- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der HwO Anlage A (falls zutreffend)
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern sind auf gesondertes Verlangen folgende Erklärungen gemäß LVG LSA auch für diese Unternehmen einzureichen:
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA,
- Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation § 12 LVG LSA,
- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der HwO Anlage A (falls zutreffend).
Die Erklärungen können eingesehen werden unter: https://www.landkreis-stendal.de/de/erklaerungen-lvg-evergabe.html
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - Formblatt 234) aller Mitglieder in Textform abzugeben:
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
2) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235). Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt den Namen dieser Unternehmen anzugeben und einen Verfügbarkeitsnachweis zum Beispiel eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 236) dieser Unternehmen einzureichen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis einzureichen.
3) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer), sind die unter III.1.1) 1), 2.1) und 2.2) bzw. 4), III.1.2) 1) bzw. 2) und III.1.3) 1) und 2.2) bzw. 3) genannten Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen einzureichen. Gleiches gilt für die unter III.1.1) 1), 2.1) und 2.2) bzw. 4) genannten Unterlagen und, soweit sie für die in Anspruch genommenen Kapazitäten relevant sind, im Umfang der Eignungsleihe für die unter III.1.2) 1) bzw. 2) und III.1.3) 1), 2.1) und 2.2) bzw. 3) genannten Unterlagen für Unternehmen, denen sich der Bieter im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit bedient (Eignungsleihe).
4) Die genannten Formblätter (Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124, Erklärungen gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (LVG LSA), Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - Formblatt 234, Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 236) liegen den Vergabeunterlagen bei.
5) Die Angebotsabgabe und die Kommunikation während des Vergabeverfahrens (Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) und deren Beantwortung, ggf. erforderliche Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachforderungen, Aufklärungen, Einreichung von Unterlagen auf gesondertes Verlangen, etc.) erfolgen elektronisch über die Vergabeplattform evergabe.de. Dafür ist eine Registrierung auf der Internetseite https://www.evergabe.de (kostenfreies evergabe.de-Konto) sowie die Benutzung der kostenfreien Bietersoftware AI Bietercockpit erforderlich. Voraussetzung für den Start der Bietersoftware AI Bietercockpit ist die einmalige Installation des AI Weblaunchers.
Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie unter: https://www.evergabe.de/hilfe-und-service bzw. https://www.evergabe.de/leistungen-fuer-auftragnehmer/elektronische-angebotsabgabe (hier einschlägig: Angebotsabgabe mit der Bietersoftware AI Bietercockpit).
6) Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind bis spätestens 10.12.2021 über die Vergabeplattform evergabe.de an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 GWB),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 GWB),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nummer 3 GWB),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhählt, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nummer 4 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB ist die Unwiksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen:
- innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB),
- ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB),
- wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB ).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.