Neubau Grundschule Schimmelstraße Halle (Saale) Referenznummer der Bekanntmachung: 248-TWP

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 223-587405)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.halle.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Grundschule Schimmelstraße Halle (Saale)

Referenznummer der Bekanntmachung: 248-TWP
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen im Leistungsbereich § 51 HOAI (Tragwerksplanung) für das Vorhaben "Neubau einer 3-zügigen Grundschule einschl. Hort und Sporthalle in der Schimmel-straße Halle (Saale)"

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 223-587405

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II)
Stelle des zu berichtigenden Textes: II.2.4)
Anstatt:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung (§ 51 HOAI) für die Errichtung einer 3-zügigen Grundschuleeinschl. Hort und Sporthalle.Die Vergabe erfolgt stufenweise für Planungsleistungen nach § 51 HOAI für die LPH 1 bis 6.

muss es heißen:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung (§ 51 HOAI) für die Errichtung einer 3-zügigen Grundschule einschl. Hort und Sporthalle. Das ca. 1 ha große Grundstück Schimmelstraße 6 liegt zentrumsnah in der Stadt Halle (Saale), im östlichen Teil des gründerzeitlichen Innenstadtringes um die Altstadt. Durch die innerstädtische Lage des Grundstückes und die topografischen Gegebenheiten ist die Entwicklung des neuen Schulstandortes eine besondere Herausforderung. Ziel ist es die funktionalen und infrastrukturellen Anforderungen des Raumprogramms und die innerstädtische Lagesituation mit einer herausragenden Architektur/städtebaulichen Qualität zu verbinden. Bei der architektonischen Gestaltung sind hohe qualitative Anforderung entsprechend der Bedeutung des Schulneubaus als ein wichtiges öffentliches Gebäude sowie die in unmittelbarer Nähe liegenden Baudenkmale und hochwertigen Solitärbauten zu erfüllen. Formensprache, Materialität und Farbgebung sollen auf den Standort reagieren und dem Maßstab des Nutzers "Grundschulkind" angemessen sein.Mit dem Schulneubau soll eine Lernumgebung geschaffen werden, welche die Initiierung von Lernprozessen fördert. Baulich sollen die pädagogischen Anforderungen für eine Individualisierung und innere Differenzierung des Unterrichtsgeschehens, interaktives Lernen mit allen Sinnen, Teamentwicklung, Ganztagsangebote ermöglicht werden. Der Schulneubau soll als Lehr-, Lern- und Lebensort konzipiert und modellhaft barrierefrei für Körper- und Sinnesbeeinträchtigungen sein. Die Entrees zur Schule sind als Schnittstelle zum öffentlichen Raum attraktiv an den Straßenraum anzubinden. Grundschule und Hort sollen sich als ein Bildungshaus verstehen und ein gemeinsames ganztägiges Bildungsangebot synergetisch umsetzen. Dabei wird eine flexible Nutzung von Schul- und Hortbereich angestrebt. Es ist von 300 Schüler- /285 Hortplätzen auszugehen. Als BGF sind ca. 5.500 m² (Grundschule) und ca. 1.250 m² (Sporthalle) vorgesehen. Außenanlagen und Außensportanlagen umfassen eine Fläche von ca. 5.500 m². Für das Vorhaben steht ein Gesamtkostenbudget von ca. 18,6 Mio. € (brutto) für die KG 200 bis 700 (DIN 276) zur Verfügung. Für die Teilbaukosten der KG 300 stehen ca. 10,00 Mio. € brutto und für die KG 400 ca. 3,30 Mio. € brutto zur Verfügung. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze, auf welche die Planungsleistungen auszurichten sind.Im Rahmen der Projektqualifizierung wird gegenwärtig ein Planungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV für die Planungsleistungen nach § 34 und § 39 HOAI durchgeführt. Durch den Wettbewerbsbeitrag sollen Ideen und optimierte Konzepte zur Umsetzung einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauweise sowie Gebäudetechnik gefunden werden. Dabei sind klima- und ressourcenschonende Lösungen, z.B. eine Ausführung in Holzbauweise sowie Verwendung von ökologischen und recycelten Baustoffen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte ausdrücklich erwünscht. Das Bewertungssystem nachhaltiges Bauen (BNB) des Bauens soll Berücksichtigung finden. Der AG überträgt dem AN mit Vertragsabschluss zunächst als Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung). Die Beauftragung der Beauftragungsstufe 2 (Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung und Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe) oder einzelner Leistungen oder Teilleistungen daraus bleibt dem AG als freie Option vorbehalten. Ein Anspruch des AN auf Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen oder Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen besteht nicht. Die Abgabe der abgeschlossenen Leistungsphase 3 ist für den 30.09.2022 avisiert. Die Fertigstellung der Schule muss zum Schuljahr 2025/26 erfolgen.Der Auftraggeber behält sich vor, in Anwendung von § 132 (2), (3) GWB dem im Ergebnis des Vergabeverfahrens beauftragten Bieter, ggf. weitere/ ergänzende Leistungen (Anlage 1 HOAI), die im Zusammenhang mit dem in Pkt. II.2.4 beschriebenen Vorhaben stehen, zu übertragen. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf. Die Planungsaufgabe und der Planungsumfang kann in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzmitteln durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert und um weitere Maßnahmen ergänzt werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote im Sinne von § 17 (11) VgV zu vergeben. Weitergehende Informationen sind der Datei "Ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext" zu entnehmen.Die Vergabestelle erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu gewährleisten.

Abschnitt Nummer: VI)
Stelle des zu berichtigenden Textes: VI.3)
Anstatt:
muss es heißen:

Als Projektsprache während des gesamten Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift.Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde im Bekanntmachungstext auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Betreffende Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.Rückfragen während der Teilnahmeantragsphase sind ausschließlich in Schriftform über das eVergabe-Portal zu senden. Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 02.12.2021 - 11:00 Uhr. Eingehende Rückfragen und deren Beantwortung werden gesammelt und in anonymisierter Form über das eVergabeportal am 22.11.2021, 29.11.2021 und 06.12.2021 zur Verfügung gestellt. Schlusstermin für die Annahme/den Eingang der Teilnahmeantragsunterlagen ist der 13.12.2021- 11:00 Uhr. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich über das eVergabeportal als elektronisches Dokument zu senden. Eine abweichende Zustellung ist nicht zugelassen und führt zwingend zur Nichtberücksichtigung im Verfahren.Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet.Die Verhandlungsgespräche sollen voraussichtlich am 09. und 10.02.2022 stattfinden. Eine Beauftragung ist für den 01.04.2022 geplant. Die Angebortsfrist wird durch die Vergabestelle auf 10 Tage verkürzt.Bestandteil der verbindlichen Vergabe-/ Beschaffungsunterlagen der Teilnahmeantragsphase sind:- 01 Bekanntmachung,- 02 ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext,- 03 Bewerbungsbogen,- 04 Entwurf der Vertrags- und Honorierungseckpunkte, - 05 Allgemeine Vertragsbedingungen.Hinweis:Eine ggf. erforderliche einmalige Aufforderung zur Nachreichung fehlender Erklärungen oder Nachweise, bezogen auf die veröffentlichten Teilnahmevoraussetzungengem gemäß Punkt III.1.1, erfolgt am 03.01.2022 mit einer Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Eine Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne § 56 (2) VgV nach Ablauf dieser Frist ist ausdrücklich ausgeschlossen. Datenschutzhinweis:Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nach Art.6 Abs.1b EU-DSGVO zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen und / oder zur Erfüllung des Vertrages (Projektaufgabe). Gemäß Art. 13 EU-DSGVO erheben wir zu diesem Zweck personengebundene Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind (z.B. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Berufsstandsnachweis, Qualifikationsabschlüsse, Weiterbildungsnachweise, ...).Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er zur Weitergabe der personenbezogenen Beschäftigtendaten berechtigt ist bzw. die betroffenen Personen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben.Jeder Teilnehmer willigt durch seine Unterschrift ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Vorhaben in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nur im Rahmen der Erfüllung der Projektaufgabe / des Vertrages. Eine Benutzung der Daten über den Rahmen des Projektes / Vertrages hinaus erfolgt nicht. Nach Entfallen des jeweiligen Verarbeitungs- bzw. Nutzungszweckes sowie der Abgeltung gegenseitiger Ansprüche gelten einschlägige Aufbewahrungs- und Haftungsfristen. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Fristen erfolgt die Löschung bzw. Vernichtung der Daten. Sie können jederzeit gemäß Art. 21 der EU-DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten einlegen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: