Gebäudeplanung Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_L-2021-0034
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Madgeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blsa.sachsen-anhalt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17ca7edea8d-369e956c8b4cc3f7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]13
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17ca7edea8d-369e956c8b4cc3f7
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung
Gebäudeplanung
Universitätsplatz 2, 39106 Magdeburg
Tessenowstraße 1, 39114 Magdeburg
Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt plant die Teilsanierung der Universitätsbibliothek auf dem Campus der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.
Die notwendigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen beziehen sich zum einen auf das Atriumdach und die Fassade der Universitätsbibliothek, zum anderen sind zusätzliche Arbeitsplätze und -räume zu schaffen um auf die stark gestiegenen Anforderungen nach differenzierten Arbeitsmöglichkeiten zu reagieren.
Ziel sind hierbei die nachhaltige Herrichtung des Gebäudes zur Gewährleistung des Bibliothekbetriebes und die Modernisierung auf aktuelle Standards.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125,
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125,
- Eigenerklärung, dasss keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV,
- Bei Bewerbergemeinschaften und Eignungsleihe: Bewerbergemeinschaftserklärung, Verpflichtungserklärung des Eignungsleihers, geforderte Angaben und Haftungserklärung,
- Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist,.
- Eigenerklärung, dass Berufszulassung für Projektleitung und Stellvertretung vorliegt.
- Verpflichtungserklärung, dass Berufs- oder Haftpflichtversicherung vorliegt oder im Auftragsfall (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird,
- Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Angaben in TEUR netto).
- Erklärung über Art und Inhalt wirtschaftlicher Verknüpfungen mit anderen Unternehmen oder auftragsbezogener Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
- Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre für entsprechende Dienstleistungen in der Gebäudeplanung,
- Verpflichtungserklärung, dass Berufs- oder Haftpflichtversicherung vorliegt oder im Auftragsfall (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. € und sonstige Schäden mind. 2 Mio. €. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung für jedes Mitgleid getrennt zu führen. Alternativ kann eine Bestätigung durch eine Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, dass im Falle einer Auftragsvergabe durch die Bewerber-/Bietergemeinschaft eine auftragsbezogene Versicherung in der vorgegebenen Deckungshöhe abgeschlossen wird, die die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abdeckt.
Als Auswahlkriterien:
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von Architekten und/oder Ingenieuren des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, welche im Bereich Gebäudeplanung tätig waren/sind,
- Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Gebäudeplanungen in Form einer Liste. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind. Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3.
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen:
- Vergleichbarkeit des Projekts,
- Nennung Bauherr/Auftraggeber,
- Projektbeschreibung in Wort und Bild,
- Gebäudeplanung § 34 HOAI in den LPH 2 bis 8 vollständig erbracht,
- Mindesthonorarzone III,
- Weitere referenzbezogene, mögliche Mindestkriterien siehe Bewerbungsformular,
Mögliche Auswahlkriterien (Punkteverteilung entsprechend Kriterienmatrix) sind folgende:
- Fertigstellungszeitpunt (Datum der bauordnungsrechtlichen Abnahme),
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten gem. HOAI (netto),
- Referenzbescheinigung vorhanden,
- Weitere referenzbezogene, mögliche Auswahlkriterien gem. Bewerbungsformular
Mindestanforderungen an Referenzprojekte:
- Vergleichbarkeit des Projekts,
- Nennung Bauherr/Auftraggeber,
- Projektbeschreibung in Wort und Bild,
- Gebäudeplanung § 34 HOAI in den LPH 2 bis 8 vollständig erbracht,
- Mindesthonorarzone III,
- Weitere referenzbezogene, mögliche Mindestkriterien siehe Bewerbungsformular.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind nicht zulässig und können
zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemeinschaften führen. Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftl. und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe), haften der Bewerber/Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch. Es ist verbindlich zu versichern, dass die benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden. Ein Wechsel des ausführenden Personals/Eignungsverleihers ist nur aus wichtigem, vom Bewerber nicht zu vertretenden, nachzuweisenden Grund, im Übrigen nur mit Zustimmung des Auftraggebers und bei gleichzeitiger Personalersatzbestellung zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Informationen zum Verfahrensablauf:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Dabei ist das Bewerbungsformular inklusive Anlagen zwingend zu verwenden. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Das sind - sofern vorhanden - mindestens 3 und maximal 5 Teilnehmer. Das Verfahren wird auch durchgeführt, wenn weniger als 3 geeignete Teilnehmer vorhanden sind. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl Entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Von den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten bis zu 5 Bewerbern ist ein Honorarangebot einzureichen. Außerdem ist die Teilnahme an einem Präsentationstermin erforderlich, den unbedingt zumindest die Personen zu absolvieren haben, die für die Projektleitung vorgesehen sind. Das gilt auch für den Fall der Eignungsleihe, in dem der Eignungsverleiher anwesend sein muss. Zwingend erforderlich ist ferner die Teilnahme eines rechtsgeschäftlichen Vertreters des Bieters/des Bieters selbst. Änderungen der personellen Zusammensetzung des in der 2. Verfahrensstufe benannten Projektteams führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Dass die in der 2. Verfahrensstufe benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden, hat der Bieter verbindlich zu versichern. Ein Wechsel des ausführenden Personals/Eignungsverleihers nach der Präsentation
für die Auftragserfüllung ist nur aus wichtigem, vom Bewerber nicht zu vertretendem, nachzuweisenden Grund, im Übrigen nur mit Zustimmung des Auftraggebers und bei gleichwertiger Personalersatzgestellung zulässig.
Falls mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister eingereicht wurden, sind die entsprechenden Nachweise mit der Teilnahme an der 2. Verfahrensstufe einzureichen. Die Teilnahmeanträge sind fristgemäß und elektronisch bei der Im Punkt I.3) "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" genannten Stelle einzureichen. Die Anwesenheit von Vertretern der Bewerber bei der Öffnung der Teilnahmeanträge ist nicht gestattet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stellung und Beantwortung sämtlicher Bieter-/Bewerberfragen ausschließlich über die Ausschreibungsplattform erfolgt. Bewerbergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bewerbergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bewerbergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1 des Bewerbungsformulars) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen
Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im gegenständlichen Vergabeverfahren keine Unterlagen nachgefordert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).