Sanierung Halloren- und Salinemuseum – Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: FB 24-P-EU-2018-009
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Halloren- und Salinemuseum – Projektsteuerung
Projektsteuerungsleistungen für die Sanierung der Gebäude des Technischen Halloren- und Salinemuseums
Halle (Saale)
Das Ensemble des Technischen Halloren- und Salinemuseums steht unmittelbar mit dem ursprünglichen
Reichtum der Stadt Halle (Saale) im Zusammenhang und begründet sich auf die Gewinnung und dem Handel
von Salz. 1721 wurde die königlich-preußische Saline in Betrieb genommen. Im Laufe der fast 300-jährigen
Existenz haben sich Anzahl und Funktion der zur Saline gehörenden Baukörper stark verändert. Das noch
verbliebene Gebäudeensemble dient seit 1967 musealen Zwecken, wobei einige Gebäude teilweise saniert und
andere lediglich baulich gesichert wurden.
Die erforderlichen Maßnahmen wurden in 3 Teilbereiche untergliedert.
— Großsiedehalle und Sichteranlage,
— Saalhornmagazin,
— Siedehaus.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind Leistungen der Projektsteuerung in der Stufe 2 in
Anlehnung an §2 der AHO-Leistungs- und Honorarvereinbarung Projektmanagement in der Bau- und
Immobilienwirtschaft, Heft Nr. 9 der AHO Schriftreihe und bezieht sich auf das, in §2 beschriebene Leistungsbild
der Projektsteuerung.
Optional werden die Projektstufen 3 bis 5 stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag wird zunächst die
Projektstufe 2 beauftragt. Anschließend sollen die Projektstufen 3 bis 5 beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch
auf Beauftragung der Projektstufen 3 bis 5 besteht nicht.
Programm EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sanierung Halloren- und Salinemuseum – Projektsteuerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.halle.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Halle (Saale), Mansfelder Straße 52
Vergleichsrechnungen zu Planungsleistungen nach Vorgaben des Fördermittelgebers (Aufschlüsselung in förderfähige und nicht förderfähige Kosten)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
Nachtrag 9 - Vergleichsrechnungen/Planungsleistungen: Aufschlüsselung in förderfähige und nicht förderfähige Kosten nach Vorgabe des Fördermittelgeber
Durch den Fördermittelgeber wurden nunmehr für die Mittelabrufe der Planungsleistungen eine Vergleichsrechnung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der baufachlichen Prüfung zum Bewilligungsbescheid gefordert. Danach sind für die Rechnungen jeweils die förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten auszuweisen. Diese Leistungen sind nicht im Leistungsbild für die Grundleistungen des Vertrages enthalten und auch nicht als besondere Leistungen beauftragt. Der AN verfügt über umfängliche Kenntnisse zu den Beauftragungen, Rechnungen und Vorgaben des Bewilligungsbescheides. Damit handelt es sich hier um Leistungen die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind. Die Forderungen aus dem Bewilligungsbescheid sind Zusatzleistungen welche nicht vorhersehbar waren und für die Fortführung der Maßnahme begründet und notwendig sind. Der Charakter des Auftrages verändert sich durch die zusätzlich zu erbringenden Leistungen nicht. Diese Leistungen waren bei der ursprünglichen Vergabe nicht vorgesehen und absehbar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Vergabe an einen anderen Auftragnehmer hätte u. a. zeitliche Verzögerungen bei der Leistungserbringung zur Folge und würde ggf. zu Mehrkosten führen. Damit wären die Voraussetzungen für eine Auftragsänderung nach § 132 GWB Abs. 2 Ziff. 2 und 3 ohne erneute Ausschreibung gegeben.
siehe VII.2.1)