Ausschreibung Messebau/Standbau für die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt (IMG) Referenznummer der Bekanntmachung: 01-MbSb-2021VH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sachsen-anhalt-tourismus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Messebau/Standbau für die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt (IMG)
Ausschreibung Messebau/Standbau für die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt (IMG)
Am Alten Theater 6, 39104 Magdeburg
Ausschreibung Messebau/Standbau für die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt (IMG)
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Aufgrund dessen, dass der Beschaffungsbedarf weiterhin fortbesteht, die Gründe für die Aufhebung des offenen Verfahrens nicht in der Sphäre des Auftraggebers lagen und der Auftraggeber die Bedingungen nicht ändern wird, erfolgt nach Aufhebung des offenen Verfahrens das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 VgV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung Messebau/Standbau für die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt (IMG)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39110
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).