Erdgasausschreibung 2022/2023 durch den Landkreis Harz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021LF000021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgasausschreibung 2022/2023 durch den Landkreis Harz
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Landkreises Harz
Lieferzeitraum: 01.01.2022 - 01.01.2024
Liefermenge: ca. 9.171.183 kWh/Jahr
Teillos 1 Region Quedlinburg Erdgas
Lieferstellen gemäß Leistungsverzeichnis des Auftraggebers
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Landkreises Harz
Lieferzeitraum: 01.01.2022 - 01.01.2024
Liefermenge: 2.477.225 kWh/Jahr
Teillos 2 Region Wernigerode Erdgas
Lieferstellen gemäß Leistungsverzeichnis des Auftraggebers
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Landkreises Harz
Lieferzeitraum: 01.01.2022 - 01.01.2024
Liefermenge: 3.753.356 kWh/Jahr
Teillos 3 Region Halberstadt Erdgas
Lieferstellen gemäß Leistungsverzeichnis des Auftraggebers
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Landkreises Harz
Lieferzeitraum: 01.01.2022 - 01.01.2024
Liefermenge: 2.940.602 kWh/Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 1 Region Quedlinburg Erdgas
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06884
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 2 Region Wernigerode Erdgas
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 3 Region Halberstadt Erdgas
Ort: Brühl
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50321
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt. IV.2.6) Bindefrist des Angebotes: in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion. Angaben zu: — zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).