HAL OP-Mikroskop Referenznummer der Bekanntmachung: 5-21 (200)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
HAL OP-Mikroskop
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung eines OP-Mikroskops. Gegenstand des Vertrages ist zudem die funktionsfähige Montage des Systems sowie die Erbringung von Wartungsleistungen in dem im Leistungsverzeichnis beschriebenen Umfang (Die Dauer der Wartungsleistungen beträgt insgesamt 8 Jahre).
BG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbH Merseburger Str. 165 06112 Halle (Saale)
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung eines OP-Mikroskops. Gegenstand des Vertrages ist zudem die funktionsfähige Montage des Systems sowie die Erbringung von Wartungsleistungen in dem im Leistungsverzeichnis beschriebenen Umfang.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
OP-Mikroskop
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mitakaeurope.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHR95U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).