Lieferung von einem Kanalreinigungsfahrzeug Saug-/Spülwagen für den Abwasserzweckverband Aller-Ohre Behnsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 167-437167

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flechtingen
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://abwasser-flechtingen.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abwasserzweckverband

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von einem Kanalreinigungsfahrzeug Saug-/Spülwagen für den Abwasserzweckverband Aller-Ohre Behnsdorf

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 167-437167
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144700 Nutzfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von einem Kanalreinigungsfahrzeug Saug-/Spülwagen für den Abwasserzweckverband Aller-Ohre Behnsdorf

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE07 Börde
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Kanalreinigungsfahrzeug Saug-/Spülwagen, ohne Wasseraufbereitung/ ohne Wasserrückführung auf LKW Fahrgestell, 3-achsig, Radformel 6 x 2 -4 mit gelenkter Nachlaufachse, zulässiges Gesamtgewicht 26.000kg für den Abwasserzweckverband Aller Ohre

Das Fahrzeug ist als Neufahrzeug nebst An- und Aufbauten (Vorführgeräte als Nebenangebot sind zulässig. Vorführgeräte dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Die Betriebsstunden des LKW Motors dürfen dabei 200 h nicht übersteigen. Die geforderten Vorgaben und Leistungswerte sind wie bei dem Neugerät zwingend einzuhalten) für Kanalreinigungsarbeiten im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Aller-Ohre vorgesehen. Die Auslastung des Fahrzeuges im Saug- und Spülbetrieb umfasst durchschnittlich ca. 800h/ a.

Das Kanalnetz umfasst im Wesentlichen (ca. 90%) Rohrleitungen von DN 100 DN 500. Das Gerät muss jedoch in der Lage sein auch Rohrleitungen in DN 600 DN 1000 (ca. 10%) effektiv zu reinigen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Energieverbrauch / Gewichtung: 2,5
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 32,5
Qualitätskriterium - Name: Inspektionshäufigkeit / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 167-437167
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von einem Kanalreinigungsfahrzeug Saug-/Spülwagen für den Abwasserzweckverband Aller-Ohre Behnsdorf

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
08/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hünxe
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46569
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).

Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/11/2021