Ökologische Bauüberwachung im Rahmen des Bauvorhabens „Anbindung des gewerblichen Sondergebietes an das überregionale Verkehrsnetz über Geiseltalstraße und den Schiefweg“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-Öko-BauÜ
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunsbedra
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06242
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://braunsbedra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökologische Bauüberwachung im Rahmen des Bauvorhabens „Anbindung des gewerblichen Sondergebietes an das überregionale Verkehrsnetz über Geiseltalstraße und den Schiefweg“
Die Stadt Braunsbedra beabsichtigt die Ökologische Bauüberwachung im Rahmen des Bauvorhabens „Anbindung des gewerblichen Sondergebietes an das überregionale Verkehrsnetz über Geiseltalstraße und den Schiefweg“ zu vergeben.
06242 Braunsbedra
Die Stadt Braunsbedra beabsichtigt einen Streckenabschnitt der „Geiseltalstraße“ sowie des „Schiefweges“ als Zubringerinfrastruktur zur Marina Braunsbedra grundhaft auszubauen. Zusätzlich wird im Bereich der „Geiseltalstraße“ ein separater Geh- und Radweg vorgesehen.
Bei der „Geiseltalstraße“ handelt es sich im Ausbauabschnitt um eine angebaute Hauptverkehrsstraße innerhalb bebauter Gebiete mit nahräumiger Verbindungsfunktion der angrenzenden Ortsteile und Quartiere. Der „Schiefweg“ dient im Wesentlichen der unmittelbaren Erschließung der angrenzenden bebauten Grundstücke sowie des touristischen Sondergebietes an der Marina Braunsbedra. Bei der Geiseltalstraße handelt es sich um eine angebaute Hauptverkehrsstraße mit Verbindungsfunktion angrenzender Ortsteile und Quartiere. Ziel der Baumaßnahme ist es, beide Straßen an den gesetzten Standard des vorhandenen touristischen Sondergebietes mit der Seebrücke und der Marina Braunsbedra am Südufer des Geiseltalsees anzupassen.
Die Baumaßnahme soll Anfang des Jahres 2022 beginnen und Ende 2023 abgeschlossen sein. Der Ausbau erfolgt in vier Teilabschnitten.
Bei der Straßenbaumaßnahme handelt es sich um einen grundhaften Ausbau einer bestehenden Verkehrsanlage. Die Gesamtausbaulänge beläuft sich auf ca. 1.100 m.
Die Trassenführung der Ausbaustrecke wird durch die vorhandene Linienführung bei der Geiseltalstraße und des Schiefweges in Lage und Höhe vorbestimmt. Folgende Zwangspunkte bilden die planerischen Rahmenbedingungen:
- Topographische Verhältnisse / Bestandsverhältnisse
- Anschluss an Bestand Bauanfang und Bauende
- Beidseitige Randbebauung mit Grundstücksgrenzen
- Parallel verlaufender „Leihagraben‘‘
- Einmündungen und Zufahrten in Wohnstraßen, Wohnwegen, Gewerbebetriebe
- Querende Gleisanlagen der LBR GmbH
Die Ausbildung des künftigen Straßenquerschnittes stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar: je 2 Fahrtstreifen 3,25 m breit; Bankett und Sicherheitsstreifen. Im Bereich Geiseltalstraße mit Geh- und Radweg 5,0 m breit und Grünstreifen 4,0 m breit. Die Fahrbahn wird mit einer Dach- bzw. Einseitneigung von 2,5 % ausgebildet. Die Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt über die Quer- und Längsneigung in am Fahrbahnrand befindliche Straßeneinläufe. Im Bereich des Schiefweges ist ein RW-Kanal DN 300, inclusive Schächte, abschnittsweise mit zu verlegen. Böschungsbereiche im Ausbaubereich werden höhen- und lagenmäßig angepasst. Im Bereich des ,,Leihagrabens“, parallel zum Geh -und Radweg, wird die Böschungssicherung mittels der Errichtung einer ca. 66 m langen und ca. 3,50 m hohen Gabione erreicht. Die gesamte Ausbaustrecke wird mit einer Straßenbeleuchtungsanlage ausgestattet. Im gesamten Bereich der Ausbaustrecke befinden sich Ver- und Entsorgungsleitungen. Notwendige Maßnahmen zur Sicherung und Umverlegung dieser, sind mit den jeweiligen Versorgungsträgern abzustimmen.
Die Baumaßnahme soll ab März 2022 umgesetzt werden und im Herbst 2023 beendet werden.
Bezüglich landschaftspflegerischer Maßnahmen wurde ein Fachplan zur Eingriffs- und Ausgleichsbearbeitung erstellt. Als Ersatz für potentielle Eingriffe in Vogelbrutplätze und Fledermauspopulationen werden künstliche Vogelbrutplätze und Fledermauskästen vorgesehen.
Entsprechend einer Nebenbestimmung in der Naturschutzrechtlichen Genehmigung der zuständigen Behörde sind die Baumaßnahme sowie die artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Ersatz-, Minimierungs- und Schutzmaßnahmen durch eine ökologische Bauüberwachung zu betreuen, zu dokumentieren und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) vorzulegen. Die ökologische Bauüberwachung sorgt für die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Ersatz-, Minimierungs- und Schutzmaßnahmen und veranlasst bei eventuellen Gefährdungen in Abstimmung mit der UNB entsprechende Maßnahmen.
Alle interessierten Planungsbüros werden aufgefordert, ihr Interesse gegenüber der o.g. Kontaktstelle zu bekunden. Die Veröffentlichung des Aufrufs zur Interessenbekundung erfolgt aus Publizitäts- und Transparenzgründen. Der Auftrag wird später ohne Veröffentlichung eines Wettbewerbsaufrufs vergeben. Die Angebotsaufforderung/Leistungsbeschreibung wird an die Planungsbüros, die eine Interessenbekundung und die unter VI.3 geforderten Unterlagen einreichen, versandt.
Die Angaen zu II.3 treffen nicht zu, sie waren lediglich aus technischen Gründen erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Interessenbekundungen sind bis zum 08.12.2021 bis 10.00 Uhr in Textform an die unter I.1 benannte Kontaktstelle zu richten.
Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:
- vergleichbare Referenzen von 2 Projekten der letzten 6 Jahre
- aktueller Auszug aus dem Berufs-, aus dem Handelsregister, Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Bundeszentralregister mit Darstellung des Geschäftszwecks
- Nachweis der Berufszulassung für die verantwortlichen Personen und Stellvertreter / Qualifikation der einzusetzenden Mitarbeiter
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- aktueller Nachweis der Erfüllung der Sozialversicherung
- aktueller Nachweis der Erfüllung der Berufsgenossenschaft
- Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen