Quartiersmanagement Sozialer Zusammenhalt - Innenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 173/2021 De-Ro
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dessau-rosslau.de
Adresse des Beschafferprofils: www.eVergabe.de
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eVergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersmanagement Sozialer Zusammenhalt - Innenstadt
Quartiersmanagement "Sozialer Zusammenhalt - Innenstadt"
Stadt Dessau-Roßlau
Zerbster Str. 4
06844 Dessau-Roßlau
Zur Stabilisierung und Aufwertung innerstädtischer Bereiche Dessaus soll das Quartiersmanagement im Fördergebiet "Sozialer Zusammenhalt - Innenstadt" fortgeführt werden.
Die Stadtverwaltung hat für das Gebiet "Sozialer Zusammenhalt - Innenstadt" die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" für das Programmjahr 2021 beantragt. Der vorzeitige Beginn der Maßnahme ist durch das Landesverwaltungsamt bestätigt.
Leitziel dieser bewilligten Maßnahme sind ein Beitrag zu einem guten Stadtteilmanagement und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch Aktivierung örtlicher Potenziale.
Mit der Maßnahme "Quartiersmanagement Sozialer Zusammenhalt - Innenstadt" sollen vor Ort insbesondere Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Stadtentwicklung unterstützt, integrative Prozesse und Angebote gefördert und Maßnahmen der Quartiersentwicklung unterstützt werden. Ziel ist es zudem - über den Durchführungszeitraum hinaus - selbsttragende Strukturen vorzubereiten.
Diese Maßnahme "Quartiersmanagement Sozialer Zusammenhalt - Innenstadt" soll durch einen fachlich versierten Dienstleister im bewilligten Zeitraum von 2022 bis 2024 fortgesetzt werden. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie der Bewohnerschaft soll in deutscher Sprache erfolgen, jeweils in Wort und Schrift.
Aufgaben des Quartiermanagements:
- Begleitung der Maßnahmen des "Sozialen Zusammenhalt-Innenstadt"
- Generieren neuer investiver Maßnahmen
- Informieren und Beteiligen, Öffentlichkeitsarbeit
- Bürgerliches Engagement wecken und unterstützen
- Stadtteilakteure vernetzen
- Vermittlung zwischen Quartier und Verwaltung
- vorhandene Ressourcen und das integrierte Handeln fördern
- Kräfte für die Quartiersentwicklung bündeln
- Umfragen im Quartier, Erfahrungsberichte anfertigen
- Präsenz bei Festivitäten/Veranstaltungen im Quartier
- Bewohnerinnen und Bewohner in Prozesse einbinden
- eine Plattform bieten, auf der sich Stadtteilakteure mir ihren Ideen ein-bringen können
- Ansprechpartner bei Fragen und Problemen
- Zusammenhalt im Quartier stärken
- Betreibung eines Stadtteilbüros und Durchführung/Unterstützung von geeigneten Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe der Bewohnerschaft an der Quartiersentwicklung und Verbesserung der Quartiersidentifikation
- Mitwirkung bei der Akquise weiterer Fördermöglichkeiten
- Mitwirkung bei der Abstimmung der Zielkonzeptionen mit potentiellen Maßnahmeträgern
Ergänzung zur Punkt I.3 Kommunikation: Vorhalten eines ständigen deutschsprachigen Ansprechpartners
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.eVergabe.de.
Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform.
elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.
elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Zulassung mehrerer Hauptangebote: nein
Ergänzung zu Pkt. II 2.7 Laufzeit
Beginn: Ausführungsbeginn: Sofort nach
Auftragsvergabe/voraussichtlich 01.03.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" sind ererhäherhältlich
erhältlich unter www.dessau-rosslau.de - Ausschreibungen nach VOB, VOL und VgV
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
- Bewerbererklärung gem. RdErl. MW21.11.2008 - 41 - 3257/03
- Gültige Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 € jeweils für Personenschäden und sonstige Schäden
- Qualifikationsnachweis, Erfahrung im Quartiermanagement
- Auszug Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate
- Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
Erklärungen nach LVG LSA sind mit dem Angebot vorzulegen (auch für Nachunternehmer, soweit zutreffend):
- Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§12 LVG LSA)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§13 Abs. 2 und 4 LVG LSA)
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA)
- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
Zu beachten: Seit dem 01.01.2013 gilt das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.11.2012, veröffentlicht GVBl. LSA Nr. 23/2012 vom 30.11.2012
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nach Maßgabe der Vergabeverordnung (VgV) nachgefordert
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" sind ererhäherhältlich
erhältlich unter www.dessau-rosslau.de - Ausschreibungen nach VOB, VOL und VgV
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie der Bewohnerschaft erfolgt in der deutschen Sprache, jeweils in Wort und Schrift.
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nach Maßgabe der Vergabeverordnung (VgV) nachgefordert
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabe-Nr. 173/2021 De-Ro
Nach § 9 Abs. 3 VgV müssen Vorinfo, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich sein. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Sie bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden. Unternehmen ohne Registrierung müssen sich selbständig informieren (Holschuld).
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb
Tag: 10.11.2021
Ende für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften für die Angebotsabgabe: 07.12.2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3455140
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06813
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]