Offenes Verfahren zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Justizdienststellen in der Hansestadt Stendal Referenznummer der Bekanntmachung: 537 E -ZBS- B 90/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Justizdienststellen in der Hansestadt Stendal
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Justizdienststellen in der Hansestadt Stendal (Justizzentrum "Albrecht der Bär", Landgericht Stendal, Sozialer Dienst der Justiz Stendal).
Unterhaltsreinigungsdienstleistungen inkl. Arbeitsplatzreinigung und Sonderreinigungen für das Justizzentrum "Albrecht der Bär"
39576 Hansestadt Stendal, Scharnhorststraße 38, 40, 42, 44
Unterhaltsreinigungsleistungen:
-11.607,36 m² Grundfläche
- 552.521,11 m² Jahresreinigungsfläche
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern dieses nicht spätestens vier Monate vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt
wird. Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Bieter haben in den Preisblättern für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots.
Raumgruppe A: 300 m²/h
Raumgruppe B: 150 m²/h
Raumgruppe C: 250 m²/h
Raumgruppe D: 230 m²/h
Raumgruppe E: 350 m²/h
Raumgruppe F: 220 m²/h
Raumgruppe G: 280 m²/h
Raumgruppe H: 140 m²/h
Raumgruppe I: 200 m²/h
Raumgruppe J: 210 m²/h
Raumgruppe K: 80 m²/h
Raumgruppe L: 25 m²/h
Raumgruppe M: 50 m²/h
Im Übrigen ist eine Ortsbesichtigung zwingend vorgeschrieben. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Einzelheiten sind Ziff. 5 der Vorbemerkungen zu entnehmen.
Unterhaltsreinigungsdienstleistungen inkl. Arbeitsplatzreinigung und Sonderreinigungen für das Landgericht Stendal und den Sozialen Dienst der Justiz Stendal
- 39576 Hansestadt Stendal, Am Dom 19 (Landgericht Stendal)
- 39576 Hansestadt Stendal, Mönchskirchhof 6 (Sozialer Dienst der Justiz)
Unterhaltsreinigungsleistungen:
- 4.717,28 m² Grundfläche
- 229.198,31 m² Jahresreinigungsfläche
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern dieses nicht spätestens vier Monate vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt
wird. Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Bieter haben in den Preisblättern für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots.
Raumgruppe A: 300 m²/h
Raumgruppe B: 150 m²/h
Raumgruppe C: 190 m²/h
Raumgruppe D: 270 m²/h
Raumgruppe E: 250 m²/h
Raumgruppe F: 230 m²/h
Raumgruppe G: 350 m²/h
Raumgruppe H: 280 m²/h
Raumgruppe I: 140 m²/h
Raumgruppe J: 200 m²/h
Raumgruppe K: 210 m²/h
Raumgruppe L: 80 m²/h
Raumgruppe M: 25 m²/h
Raumgruppe N: 50 m²/h
Im Übrigen ist eine Ortsbesichtigung zwingend vorgeschrieben. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Einzelheiten sind Ziff. 5 der Vorbemerkungen zu entnehmen.
Fenster- und Glasreinigungsdienstleistungen für Justizdienststellen in der Hansestadt Stendal
- 39576 Hansestadt Stendal, Scharnhorststraße 38, 40, 42, 44 (Justizzentrum "Albrecht der Bär")
- 39576 Hansestadt Stendal, Am Dom 19 (Landgericht Stendal)
- 39576 Hansestadt Stendal, Mönchskirchhof 6 (Sozialer Dienst der Justiz Stendal)
Fenster- und Glasreinigungsleistungen:
- 3.811,39 m² Grundfläche (einseitig gemessen)
- 7.563,26 m² Jahresreinigungsfläche (einseitig gemessen)
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern dieses nicht spätestens vier Monate vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt
wird. Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Bieter haben in den Preisblättern für jeden Reinigungsbereich das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots.
Glas- und Rahmenreinigung (einseitige Reinigung): 50 m²/h
Glas- und Rahmenreinigung (zweiseitige Reinigung): 25 m²/h
Im Übrigen ist eine Ortsbesichtigung zwingend vorgeschrieben. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Einzelheiten sind Ziff. 5 der Vorbemerkungen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder
Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 12 Monate (bezogen auf die
Angebotsfrist) oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des
jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
(2) Eigenerklärungen über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 f. GWB:
- Eigenerklärungen über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1
GWB (Anlage Bieterauskunft),
- Eigenerklärungen über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
(Anlage Bieterauskunft),
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB (Anlage Bieterauskunft),
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1
GWB (Anlage Bieterauskunft),
- Eigenerklärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze nach § 124 Abs. 2 GWB
(Anlage Bieterauskunft).
Eine Präqualifizierung ist zugelassen.
(1) gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur
Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den
Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
(2) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen:
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 125.000 € (pro Schadensfall)
Bearbeitungsschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen
derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung
abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung
die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
(3) Eigenerklärung zu Umsätzen
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz
bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(1) Eigenerklärung über das Vorhandensein der erforderlichen personellen
Mittel,
(2) Eigenerklärung über das Vorhandensein notwendiger Maschinen, Werkzeuge
und Materialien,
(3) Eigenerklärung über durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens der letzten drei Jahre bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart,
(4) Eigenerklärung zumQualitätsmanagement
- Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere
Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch
Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw.
einer gleichwertigen Bescheinigung.
(5) Vorlage einer Referenzliste
-Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart
aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des
Referenzobjekts, Ausführungsort des Referenzprojekts, Jährlicher
Leistungsumfang in m², Leistungszeitraum, Leistungsart und Name des
Auftraggebers mit Ansprechperson und Telefonnummer. Vergleichbar sind
Referenzen, wenn sie nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in
dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den
hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die
ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche
Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Im Hinblick auf den Leistungsumfang ist eine
Referenz dann etwa gleich groß, wenn diese mindestens 75 % der
ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche entspricht.
(6) ggf. Erklärungen bei Bietergemeinschaften
(7) ggf. Erklärungen über die Absicht, Teile des Auftrags als Unteraufträge zu
vergeben
Mindestens drei vergleichbare Referenzen pro Leistungsart aus dem Zeitraum
der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjekts, Ausführungsort
des Referenzprojekts, Jährlicher Leistungsumfang in m², Leistungszeitraum,
Leistungsart und Name des Auftraggebers mit Ansprechperson und
Telefonnummer. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art und Umfang
der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass
sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der
Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden
Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Im Hinblick auf den
Leistungsumfang ist eine Referenz dann etwa gleich groß, wenn diese
mindestens 75 % der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche entspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
Magdeburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt.
(2) Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum
vom 22.11.2021 bis 02.12.2021. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Näheres ist den Vorbemerkungen Ziff. 5 zu entnehmen.
(3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die e-Vergabe-Plattform (www.
evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur
beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 07.12.2021, 12:00 Uhr eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.