Beschaffung einer Maschine für das selektive Laserstrahlschmelzen (selective laser melting, SLM) Referenznummer der Bekanntmachung: FN14/21a
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köthen (Anhalt)
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hs-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Maschine für das selektive Laserstrahlschmelzen (selective laser melting, SLM)
Beschaffung einer Maschine für das selektive Laserstrahlschmelzen (selective laser melting, SLM)
Köthen
Beschaffung einer Maschine für das selektive Laserstrahlschmelzen (selective laser melting, SLM)
Ausführungszeitraum betreffend Punkt II.2.7) Laufzeit: spätestens 4 Monate nach Zuschlagserteilung
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Aufgrund dessen, dass der Beschaffungsbedarf weiterhin fortbesteht, die Gründe für die Aufhebung des Offenen Verfahrens nicht in der Sphäre des Auftraggebers lagen und der Auftraggeber die Bedingungen nicht ändern wird, erfolgt nach Aufhebung des Offenen Verfahrens das Verhandlungsververfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 VgV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung einer Maschine für das selektive Laserstrahlschmelzen (selective laser melting, SLM)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).