BAB 2, Hannover-Berlin, Grünbrücke Dreibachen, ObjPl IBW, Objpl VA, TWP, SiGeKo, Gefährdungsbeurteilung Referenznummer der Bekanntmachung: A1453400100
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
BAB 2, Hannover-Berlin, Grünbrücke Dreibachen, ObjPl IBW, Objpl VA, TWP, SiGeKo, Gefährdungsbeurteilung
- Objektplanung IBW gem. HOAI 2021 § 43 Lph 1-3, 5, 6
- Tragwerksplanung gem. HOAI 2021 § 51 Lph 2-6
- Objektplanung VA gem. HOAI 2021 § 48 Lph 5, 6
- Leistungen für SiGeKo gem. Baust.VO während der Planung
- Bes. L: Erstellung Gefährdungsbeurteilung
Die Baumaßnahme zum Neubau der Grünbrücke liegt im Landkreis Jerichower Land, Stadt Genthin, Gemarkung Tucheim.
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI 2021 § 43 Lph 1-3, 5, 6,
- Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 § 51 Lph 2-6
Inhalt der Baumaßnahme ist die Errichtung einer Grünbrücke (BW1Ü) über die BAB 2 zusammen mit den Irritationsschutzwänden sowie Änderungen an der Verkehrsanlage.
Grünbrücke Dreibachen BAB 2, Hannover-Berlin, Grünbrücke Dreibachen
Für die Grünbrücke ist ein mittelstützenfreies Bauwerk mit einem Bauwerkswinkel von 100 gon über die BAB 2 als technologische Lösung zu planen. Die Bauwerkslänge beträgt ca. 40 m und ist in der Vorplanung genau zu untersuchen und festzulegen. Die ökologisch nutzbare Breite der Grünbrücke beträgt gem. MAQ 50 m, welche sind an den Bauwerksenden auffä-chert.
Die Irritationsschutzwände (westlich und östlich auf dem Bauwerk) sind als einfache und un-terhaltungsarme Konstruktion mit unterschiedlich hohen Fertigteilen zu planen. Diese werden beidseitig mit einer Mindesthöhe von 2,00 m über der mittleren Überschüttung und einem Re-gelpfostenabstand von 4 m angeordnet. Weitere Angaben finden sich in der Leistungsbeschreibung.
- Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2021 § 48 Lph 5, 6
Der Regelquerschnitt der BAB 2 entspricht annähernd dem RQ 36 nach der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA 08) mit Abweichung in der Mittelstreifenbreite von 3,50 m an-statt 4,00 gemäß Regelausbildung des RQ 36. Es sind die im Wesentlichen die Baustellenzu- und -abfahrten sowie Änderungen von Nebenanlagen zu planen. (siehe Leistungsbeschreibung)
- Leistungen für SiGeKo gemäß Baustellenverordnung während der Planung
- Besondere / Zusätzliche Leistungen: Erstellung Gefährdungsbeurteilung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Erlaubnis zur Berufsausübung, je nach
den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter
niedergelassen ist. Geeignet ist die Eintragung im
Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines
Staates, oder soweit er dazu nicht verpflichtet ist, die Erlaubnis
zur Berufsausübung durch Eintragung bei der Ingenieurkammer
oder einer vergleichbaren Organisation.
- Nachweis, dass im Auftragsfall eine
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme
abgeschlossen wird.
- Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
in den letzten drei Geschäftsjahren.
Nachweise mittels Angabe im Vordruck
"B05_Eigenerklärung-Eignung".
- Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall eine
Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. €
und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in
Höhe von 2,0 Mio. € gegeben ist. Es ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind.
das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei
Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied
getrennt beizufügen.
- Mindestjahresumsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich des
Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren von jeweils 500.000
Euro brutto.
- Referenzen des Bieters: Ausführung von Leistungen in den
letzten innerhalb der letzten 7 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck
"B05_Eigenerklärung-Eignung"
- berufliche Befähigung der technischen Fachkräfte, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden
sollen und für die Qualität der Leistung verantwortlich sind
- Erklärung/Nachweis zur Einhaltung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen
Nachweise mittels Angabe im Vordruck
"B05_Eigenerklärung-Eignung"
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angabe im Vordruck:
"B07_EU-Verzeichnis derUnterauftragnehmer" und ggf.
"B08_Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)"
- Mindeststandard zu den Referenzen des Bieters: Jeweils einmal Referenzleistungen in den Leistungsbereichen Objektplanung für Brückenbauwerke, Tragwerksplanung für Brückenbauwerke und Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen jeweils im Zuge von Bundesfernstraßen, Die Leistung muss als direkter AN für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein. Die Leistung muss in den letzten 7 Jahren (Ab 2014) vollständig erbracht worden sein. die hier genannten Mindestanforderungen dürfen in unterschiedlichen Referenzen erbracht worden sein.
- Mindeststandard zu den technischen Fachkräften:
Der Projektleiter muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung verfügen und eine abgeschlossene Referenzleistung (ab 2014) mit selbst erbrachten Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke für Brückenbauwerke über oder im Zuge von Bundesfernstraßen besitzen, die direkt für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurde.
Der hauptverantwortlichen Objektplaner Ingenieurbauwerke: mind. eine abgeschlossene Referenzleistung (ab 2014) mit selbst erbrachten Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke für Brückenbauwerke über oder im Zuge von Bundesfernstraßen besitzen, die direkt für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurde.
Der hauptverantwortliche Tragwerksplaner muss mind. eine abgeschlossen Referenzleistung (ab 2014) mit selbst erbrachter Tragwerksplanung für Brückenbauwerke über oder im Zuge von Bundesfernstraßen, die direkt für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurde.
Der hauptverantwortliche Objektplaner Verkehrsanlagen: mind. eine abgeschlossen Referenzleistung (ab 2014) mit selbst erbrachter Objektplanungen Verkehrsanlagen für Brückenbauwerke über oder im Zuge von Bundesfernstraßen, die direkt für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurde
Der Planer Sicherheits- und Gesundheitsschutz: muss die Befähigung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gem. RAB 30 besitzen. Der Nachweis ist mit Angebotsabgabe zu erbringen.
- Mindeststandard zu Qualitätsicherung:
Die Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität gem. Qualitätssicherung entspr. DIN EN ISO 9001wurden durch ein unabhängiges externes Audit oder eine Zertifizierung bestätigt.
-Mindeststandard Anzahl der Beschäftigten:
Dipl Ingenieure oder vergleichbar: Mind. 3 Objeklplaner Ingenieurbauwerke, mind. 2 Tragwerksplaner, mind. 1 Objektplaner Verkehrsanlagen im letzten Jahr.
- Mindestandards zu den Leistungen anderer Unternehmen:
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn für die von ihm
benannten Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 123
Abs.1, Nr. 1 bis 10 GWB sowie § 123 Abs. 4, Nr. 1 GWB
vorliegen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über
die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
- Das Angebot ist elektronisch über die oben genannte
Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß §
126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Das Angebot inkl. aller Angebotsunterlagen
ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der
Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit
einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in
Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion
der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die
Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der
einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten
Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten,
wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der
Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie
zusätzlich die Vergabestelle.
- Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten
natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger
Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden
Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel
zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und
Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben
an oder unterzeichnen mittels fortgeschrittener/m oder
qualifizierter/m Signatur/Stempel.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen
Sie bitte der bereitgestellten Dateien "A08_EU-Teilnahmebedingungen"
und "A07_Hinweise für die Angebotsbearbeitung".
Bitte Beachten Sie die im Aufforderungsschreiben Teil B benannten Unterlagen für die Angebotsabgabe. Eine Nachforderung von Unterlagen, die sich auf die Zuschlagskriterien beziehen ist nicht möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem
unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung
zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf
elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2
GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner
voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit
die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135
Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.autobahn.de